Wenn Schlaglöcher wie Pfützen aussehen

(lifepr) Düsseldorf, 02.10.2014 - Ein Fahrradfahrer muss nicht damit rechnen, dass sich auf einer öffentlichen Straße eine Schlagloch von sieben Zentimetern Tiefe oder mehr befindet. Kommt der Radler wegen einem solch tiefen Schlagloch zu Fall, steht ihm von dem zuständigen Träger ein Schmerzensgeld zu, wenn kein Schild auf die Gefahr hinweist. Ist das Schlagloch allerdings mit Regenwasser gefüllt, sollte der Radfahrer die Pfütze nicht durchfahren, ohne die genaue Tiefe und die Höhe der Anschlagskante abschätzen zu können. Dies wurde einer Radfahrerin nämlich als Leichtsinn ausgelegt. Als sie vor Gericht Schmerzensgeld verlangte, wurde ihr vorgeworfen auf die Gefahrenstelle nicht ausreichend umsichtig reagiert zu haben. Die Oberlandesrichter gaben ihrem Ansinnen daher nur teilweise statt. Laut ARAG Experten haftet die Radfahrerin zu 50 Prozent mit (OLG München, Az.: 1 U 3769/11).
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 02.10.2014 · 10:10 Uhr
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