Welche Neuerungen bringen die zwei Rentenpakete 2019?

  • Mit den Rentenpaketen 1 und 2 plant Arbeitsminister Hubertus Heil bereits ab 2019 mehr finanzielle Unterstützung für Mütter sowie für Geringverdiener.
  • Zuletzt hatten Union und SPD jedoch um einen Kompromiss gerungen, sodass offen blieb, wann das erste Rentenpaket verabschiedet wird.
  • Die nun gefundene Einigung sieht noch einmal Anpassungen bei der Mütterrente II vor.

Ein stabiles Rentenniveau, die Vorsorgepflicht für Selbstständige und die Einführung einer Grundrente - SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag viele Änderungen bei der Rente vorgenommen. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hatte bereits im April die ersten Punkte in Angriff genommen und zwei umfangreiche Rentenpakete in Aussicht gestellt.

Im Juli stellte Heil sein erstes Rentenpaket vor. Neu war dabei, dass der Arbeitsminister auch Geringverdiener mit einem geringeren Sozialbeitrag entlasten will. Der volle Satz soll erst für Einkommen ab 1.300 Euro und nicht wie bisher ab 850 Euro gezahlt werden. Doch obwohl sich Union und SPD im Wesentlichen über die Punkte des Rentenpakets einig waren, blieb eine Verabschiedung im Bundeskabinett bis Ende August aus. Nun haben sich die Parteispitzen jedoch auf einen Kompromiss einigen können. Worauf zielen die von Heil vorgesehenen Rentenpakete ab und welche Probleme bringen sie mit sich?

Mütterrente II: Was ändert sich mit dem neuen Rentenpaket für Frauen?

Schon ab dem 1. Januar 2019 soll das Rentenpaket 1 greifen. Dieses enthält unter anderem eine Reform der Mütterrente. Mit der sogenannten Mütterrente II war zunächst geplant. dass Frauen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, künftig drei statt bisher zwei Erziehungsjahre auf ihre gesetzliche Rente angerechnet bekommen. SPD und Union hatten zudem vorgesehen, die Reform nur für Mütter mit mindestens drei vor 1992 geborenen Kindern einzuführen.

Mit dem nun gefundenen Kompromiss sollen alle betroffenen Mütter einen halben Rentenpunkt mehr erhalten, pro Kind also zweieinhalb Punkte. Je nach Bundesland entspricht dies einem Rentenplus von 15,35 Euro oder 16,02 Euro pro Monat. Im Vergleich zu Frauen, die ab 1992 Kinder bekommen haben, ist dies zwar immer noch ein halber Punkt weniger. Allerdings profitieren nun alle älteren Mütter von der Mütterrente II.

Höhere Erwerbsminderungsrente durch Heils Rentenpaket 1?

Das erste Rentenpaket soll neben der Mütterente II auch für ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 sorgen. Darüber hinaus sind Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente angedacht. Demnach sollen Menschen, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben mussen und nicht mehr arbeiten können, ab Januar 2019 so viel Geld bekommen, als hätten sie bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt.

Achtung: Auch wenn das Rentenniveau stabilisiert werden soll, reicht es schon jetzt bei vielen Erwerbstätigen nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Wichtig ist daher, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge zu informieren, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Rentenpaket 2 soll mehr Unterstützung für Geringverdiener bringen

Sobald die ersten Änderungen bei der Rente mit dem 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind, will Sozialminister Heil das Rentenpaket 2 schnüren. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die sogenannte Grundrente. Diese soll bis zur Hälfte der Legislaturperiode im Herbst 2019 eingeführt werden und für mehr finanzielle Unterstützung von Geringverdienern sorgen.

Wer aufgrund niedriger Einzahlungen in die Rentenkasse im Alter Grundsicherung bezieht, könnte dann unter bestimmten Voraussetzungen künftig etwas mehr Geld bekommen. Mit der geplanten Grundrente erhalten Menschen, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente, sodass diese zehn Prozent über dem regionalen Grundsicherungsbedarf liegt. Haben Personen ihren Beruf zugunsten von Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen pausiert, sollen diese Zeiten auf die Renteneinzahlung angerechnet werden.

Rentenpakete 1 und 2 schaffen Ungleichgewicht für junge Generationen

Auch wenn die Rentenpakete 1 und 2 Verbesserungen für Millionen Menschen bedeuten, stehen sie in der Kritik. Vor allem um die Finanzierung der Vorhaben gibt es Ärger. Der Rentenversicherungen sollen sie bis 2025 rund 32 Milliarden Euro kosten. Allein die Reform der Mütterrente könnte bis zu 3,4 Milliarden Euro kosten.

Noch deutlichere Kritik kommt aus der Wirtschaft. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, erklärt dem Handelsblatt, dass es sich bei den Rentenpaketen bis auf die Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente "um völlig unnötige, extrem teure und sehr gefährliche Rentengeschenke zulasten der jüngeren Generationen" handelt.

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 29.08.2018 · 08:09 Uhr
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