Weiterhin keine Familienversicherung für Besserverdienende

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht bleibt dabei: Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lassen, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist. Das höchste deutsche Gericht wies die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Niedersachsen zurück, die ihre vier Kinder über die Familienversicherung mitversichern lassen wollte. Die Frau ist gesetzlich versichert, ihr Mann, ein selbstständiger Rechtsanwalt, privat.

Urteile / Familie
14.07.2011 · 11:20 Uhr
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