Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht bleibt dabei: Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lassen, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist. Das höchste deutsche Gericht wies die ...

Kommentare

(5) climax3k · 14. Juli 2011
@3 Zu kurz gedacht. Was ist mit mittleren Beamten? Die verdienen bei A7 z.B. um 2200€ rum, davon gehen die Steuern ab und die eigene PKV, der Ehepartner ist in der freien Wirtschaft und verdient da vllt. auch kein riesiges Vermögen. Wenn nun die Kinder privat versichert werden müssen, entsteht doch hier ein nicht unbeachtlicher Nachteil.
(4) schnallnix · 14. Juli 2011
Wie wär's denn mit einer freien Heilfürsorge für alle Kinder? Geld genug ist ja da !
(3) k246190 · 14. Juli 2011
wer viel verdient kann auch beiträge bezahlen und nicht die allgemeinheit abschnorren. @5...der kann in die gesetzliche kv gehen wie alle anderen arbeitnehmer auch, als freiw. mitglied.
(2) slowhand · 14. Juli 2011
@1 dann liegt der Fall wieder ganz anders.
(1) frank_schlie · 14. Juli 2011
Was ist denn, wenn die Frau sich (wenigstens auf dem Papier) von ihrem Mann trennen würde und die Kinder "bei ihr" leben? Manchmal ist das deutsche Recht schon komisch ...
 
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