Vorladung zur Polizei – was ist zu tun?

Haben Sie ein Schreiben im Briefkasten vorgefunden, indem Sie zur Polizei vorgeladen wurden? Dann ist der Schock zunächst einmal groß! Vor allem, wenn Sie sich keiner Sache schuldig fühlen, doch als Beschuldigter vorgeladen werden, tritt Verunsicherung auf. Doch auch, wenn Sie als Zeuge erscheinen sollen, kommen einige Fragen auf: Muss ich diesen Termin wahrnehmen oder kann ich ihn umgehen? Und sollte ich einen Anwalt einschalten? Lesen Sie hier sämtliche wichtigen Informationen und Empfehlungen nach, die Sie bei einer Vorladung zur Polizei benötigen und erfahren Sie, wie Ihnen ein versierter Strafverteidiger helfen kann.
Was ist eine Vorladung?
Eine Vorladung zur Polizei erhalten Sie in der Regel schriftlich. Sie fordert Sie dazu auf, persönlich in der bezeichneten Dienststelle zu erscheinen. Die Vorladung enthält stets den entsprechenden Sachverhalt und gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge eintreffen werden.
Wer gilt als Beschuldigter und wer als Zeuge?
Sind Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens, bedeutet dies, dass ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht, weshalb ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt jedoch immer die Unschuldsvermutung.
Zeugen hingegen sind Unbeteiligte einer Tat. Sie sollen während des Strafverfahrens eine Aussage tätigen und dabei schildern, wie sie den Strafbestand wahrgenommen haben.
Obgleich es zunächst so aussieht, als könne eine klare Grenze zwischen Beschuldigten und Zeugen gezogen werden, kann ein Zeuge im Laufe des Verfahrens auch zum Beschuldigten werden oder Beschuldigte zu Zeugen.
Was ist als Beschuldigter zu tun?
Werden Sie einer Straftat bezichtigt, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Ermittlungen gegen Sie heißen noch lange nicht, dass Sie bereits schuldig gesprochen wurden. Hier ist es empfehlenswert, auf den Grundsatz zu bestehen, nicht mit den Polizeibehörden zu kommunizieren, wenn Sie zuvor keine Akteneinsicht erhalten. Zudem sollten Sie zwingend einen Beratungstermin mit einem Strafverteidiger vereinbaren.
Kann ich den Vorladungstermin auch absagen?
Je nachdem, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen werden, können Sie den Termin absagen oder nicht.
Vorladung als Beschuldigter
Sind Sie Beschuldigter, haben Sie das Recht zu schweigen und sollten hiervon auch Gebrauch machen. Sie sind daher nicht dazu verpflichtet, zum Vorladungstermin zu erscheinen oder mit einer formalen Begründung abzusagen. Ein kompetenter Strafverteidiger fordert nun Akteneinsicht an und ermittelt, was genau Ihnen vorgeworfen wird. Anschließend berät er Sie umfassend, damit Sie die idealen Voraussetzungen für eine effektive Verteidigungsstrategie schaffen. Dazu zählt zunächst, dass er Ihnen zu einer Aussage oder aber zum Schweigen rät. Außerdem begleitet er Sie im Falle einer Aussage zum Vorladungstermin. Und sollten weiterführende Maßnahmen eingeleitet werden, etwa eine Hausdurchsuchung oder ein Haftbefehl, weiß ein professioneller Fachanwalt für Strafrecht sogleich, was zu tun ist. Bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen, z.B. Lichtbildern, Fingerabdrücken oder DNA-Proben, kann ein Strafverteidiger zudem Widerspruch einlegen oder einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellen.
Vorladung als Zeuge
Werden Sie als Zeuge vorgeladen, besteht eine Aussagepflicht, sofern dies vom Staatsanwalt angeordnet wurde. Dennoch gibt es auch gewisse Aussageverweigerungsrechte, die Sie von einem Strafverteidiger prüfen lassen sollten. Er unterstützt Sie darüber hinaus bei einer begründeten Terminabsage und sorgt dafür, während des Verfahrens nicht selbst zum Beschuldigten zu werden.
Fazit
Ob Sie eine Vorladung zur Polizei wahrnehmen müssen, hängt von Ihrem Status als Beschuldigter oder Zeuge ab. Dennoch sollten Sie in beiden Fällen als erstes einen erfahrenen Strafverteidiger engagieren. Dieser wird Sie umfassend beraten, damit keine rechtlichen Nachteile entstehen. Aufgrund ihrer besonderen Qualifizierung und Expertise ermöglichen Fachanwälte für Strafrecht Ihre bestmögliche Interessenvertretung und können unterbinden, dass sie von einem Zeugen (unrechtmäßig) zu einem Beschuldigten werden. Mit einem kompetenten Strafverteidiger ist sogar die Beendigung des Ermittlungsverfahrens möglich. Wichtig ist demnach immer, die Vorladung zur Polizei nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schließlich gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

