Vier Ex-Manager im Dieselprozess verurteilt – Braunschweiger Gericht spricht erstmals Haftstrafen gegen VW-Führungskräfte aus
Neun Jahre nach dem Auffliegen des Abgasbetrugs hat das Landgericht Braunschweig im ersten großen Strafprozess vier ehemalige Führungskräfte von Volkswagen wegen Betrugs verurteilt. Zwei Ex-Manager müssen ins Gefängnis, zwei weitere erhielten Bewährungsstrafen. Es ist das erste Mal, dass deutsche Gerichte im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Haftstrafen gegen VW-Führungskräfte verhängen.
Besonders hart trifft es den früheren Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung: Viereinhalb Jahre Haft. Der ehemalige Verantwortliche für die Antriebselektronik wurde zu zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der ranghöchste Angeklagte, ein ehemaliger Entwicklungsvorstand der Marke Volkswagen, erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Ein ehemaliger Abteilungsleiter wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Wirtschaftsstrafkammer sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten systematisch an der Manipulation von Software zur Abgassteuerung beteiligt waren. Die Urteile beenden ein Mammutverfahren, das sich über knapp vier Jahre erstreckte. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren gefordert – nur in einem Fall war sie bereit, eine Bewährung zu akzeptieren. Die Verteidigung plädierte dagegen weitgehend auf Freispruch.
Der Prozess ist Teil der juristischen Aufarbeitung eines Skandals, der Volkswagen weltweit in die Schlagzeilen brachte. Im September 2015 hatte der Konzern in den USA Manipulationen an Abgastests eingeräumt – kurz darauf trat Vorstandschef Martin Winterkorn zurück. Die wirtschaftlichen Folgen belaufen sich bis heute auf mehr als 33 Milliarden Euro.
Winterkorn sollte ursprünglich mit auf der Anklagebank sitzen, sein Verfahren wurde jedoch wegen gesundheitlicher Gründe abgetrennt. Inzwischen sagte der Ex-CEO in Braunschweig sowohl als Zeuge als auch als Angeklagter aus – und wies jegliche persönliche Verantwortung für den Skandal zurück. Ob das Verfahren gegen den 78-Jährigen fortgesetzt wird, ist weiterhin offen.
Nach Angaben des Landgerichts Braunschweig sind derzeit noch vier weitere Strafverfahren mit insgesamt 31 Angeklagten anhängig. Der aktuelle Schuldspruch könnte dabei als juristischer Referenzpunkt dienen – für eine Aufarbeitung, die noch lange nicht abgeschlossen ist.

