Verfassungsgericht ebnet Weg für umstrittene Amnestie katalanischer Separatisten
In einer wegweisenden Entscheidung hat das spanische Verfassungsgericht das umstrittene Gesetz zur Amnestierung katalanischer Separatisten bestätigt. Dabei wurde ein vorheriges Urteil des Obersten Gerichtshofs, das die Gesetzgebung als verfassungswidrig angesehen hatte, aufgehoben. Zentrale Medien, darunter der staatliche Sender RTVE, berichteten unter Berufung auf Justizkreise, dass dabei lediglich geringfügige Änderungen vorgenommen wurden.
Das Amnestiegesetz, Teil eines politisch riskanten Deals von Ministerpräsident Pedro Sánchez mit den separatistischen Parteien, zielte darauf ab, seine Wiederwahl im November 2023 abzusichern. Die Verabschiedung wurde im Mai nach intensiven Debatten im Madrider Parlament erreicht, begleitet von wiederholter, heftiger Kritik seitens der konservativen Volkspartei (PP) unter Führung von Alberto Núñez Feijóo.
Nach der Gerichtsentscheidung erneuerte die konservative Opposition ihre Vorwürfe gegen Sánchez. Cuca Gamarra, Generalsekretärin der PP, bemängelte, dass der Ministerpräsident seine Macht auf diesem Wege gesichert habe. Das Oberste Gericht hatte das Gesetz auf Antrag der PP als verfassungswidrig bewertet, unter anderem wegen Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Prinzipien der Rechtssicherheit.
Die neue Gesetzeslage erlaubt es mehreren im Ausland lebenden Separatisten, ohne Festnahme nach Spanien zurückzukehren. Allerdings bleiben Haftbefehle gegen Figuren wie Carles Puigdemont weiterhin bestehen. Puigdemont, der die illegale Volksabstimmung in 2017 organisierte, lebt seither im belgischen Exil.

