US-Gericht lässt Verfassungsklage gegen Elon Musk wegen Regierungsrolle unter Trump zu
Ein Bundesgericht in Washington D.C. hat entschieden, dass eine Verfassungsklage gegen Elon Musk wegen seiner Rolle in der von Ex-Präsident Donald Trump eingerichteten Regierungsbehörde „Department of Government Efficiency“ (DOGE) weiterverfolgt werden darf. Die Klage wird von 14 Bundesstaaten getragen, die dem Tesla-Chef verfassungswidrige Amtsausübung vorwerfen.
Musk hatte unter der Trump-Regierung als sogenannter „Sonderangestellter der Regierung“ zentrale Entscheidungsbefugnisse in DOGE übernommen – einer Behörde, die per Executive Order ins Leben gerufen wurde, ohne Zustimmung des Kongresses. Laut der Klage habe DOGE weitreichende Kompetenzen über Haushaltsmittel, Personalfragen und Regulierungen erhalten – und Musk sei faktisch in leitender Funktion tätig gewesen, ohne verfassungskonforme Ernennung.
In ihrer 42-seitigen Entscheidung wies Richterin Tanya S. Chutkan einen Antrag auf Abweisung der Klage zurück. Die Klage werfe schwerwiegende Fragen zur Ernennungsklausel der US-Verfassung auf, die gerichtlicher Prüfung bedürften. „Die Verfassung erlaubt es der Exekutive nicht, die gesamte Ernennungsbefugnis zu übernehmen, indem sie einseitig eine Bundesbehörde schafft“, betonte Chutkan. Die Einstufung Musks als bloßer Berater sei vor diesem Hintergrund rechtlich nicht haltbar.
Brisant ist auch der Vorwurf, Musk habe in seiner DOGE-Rolle Zugang zu sensiblen staatlichen Systemen erhalten, Verträge aufgehoben und Behördenstrukturen umgebaut. Obwohl Musk inzwischen wieder aus Washington abgezogen ist, erklärte Chutkan, der durch seine früheren Handlungen bereits verursachte oder potenzielle Schaden rechtfertige eine weitere juristische Aufarbeitung.
Der parallele Antrag auf Klage gegen Donald Trump in seiner damaligen Funktion als Präsident wurde hingegen abgewiesen. Chutkan verwies auf Präzedenzfälle, wonach exekutive Entscheidungen des Präsidenten in Ausübung seines Amts nicht justiziabel seien.

