Urteil: Rentenversicherung haftet bei falscher Beratung
München (dpa) - Bei falscher Beratung durch einen ihrer Mitarbeiter haftet die gesetzliche Rentenversicherung und ist dann grundsätzlich auch zu Schadensersatz verpflichtet. Das Oberlandesgericht München gab einem Mann Recht, der im Vertrauen auf die Beratung durch einen Mitarbeiter der Rentenversicherung einen Antrag auf Altersrente gestellt hatte. Die Versicherung lehnte den Antrag jedoch ab, da der Mann die Voraussetzungen nicht erfüllte. Laut Urteil hat die Rentenversicherung damit ihre Amtspflicht verletzt.