Urteil im Prozess um Wetttrinken am 3. Juli
Berlin (dpa) - Im Prozess um ein tödliches Wetttrinken in Berlin will das Landgericht das Urteil am 3. Juli verkündet werden. Das teilte das Gericht nach stundenlanger Verhandlung mit. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen Berliner Gastwirt eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gefordert. Er soll sich im Februar 2007 mit einem 16-jährigen Schüler ein Wetttrinken geliefert haben. Der Junge hatte damals 45 Tequilas getrunken, war ins Koma gefallen und später gestorben. Die Verteidigung forderte ein milderes Urteil.