Urteil im Prozess um Deutsche-Einheits-Lasten für NRW-Kommunen

Münster (dpa) - Nordrhein-Westfalens Verfassungsrichter urteilen heute über die Verteilung der Lasten, die den Kommunen des Landes infolge der Deutschen Einheit entstehen. Bis der Solidarpakt Ost 2019 ausläuft, sollen die Kommunen jedes Jahr 40 Prozent der Belastung schultern, die sich für NRW aus dem Länderfinanzausgleich und dem Fonds Deutsche Einheit ergeben. Rund 90 Städte und Gemeinden haben gegen ein Landesgesetz geklagt, das 2010 von der damaligen schwarz-gelben Koalition erlassen wurde. Mit der Klage wollen die Kommunen erreichen, dass sie weniger zahlen müssen und das Land mehr.

Prozesse / Kommunen
08.05.2012 · 01:51 Uhr
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