Urteil gegen Tauss rechtskräfig
Karlsruhe (dpa) - Das Urteil gegen den ehemaligen SPD- Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Tauss war Ende Mai wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet.