Unzulässige Cookies
21. Januar 2026, 09:14 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 21.01.2026 (lifePR) - Wer Cookies auf einer Website platziert, wird rechtlich als Anbieter eingestuft und haftet für fehlende Einwilligungs-Abfragen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. Auch ein Drittunternehmen, das Cookies integriert, hafte, wenn der Betreiber der jeweiligen Website AGB-widrig keine Einwilligung der Endnutzerinnen und -nutzer abfrage. Einem betroffenen Nutzer sprach das Gericht daher einen Schadensersatzanspruch von 100 Euro zu (Az.: 6 U 81/23).
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