Unregelmäßigkeiten bei Baywa: Ärger mit Justiz und Aufsichtsbehörden
Der in Schieflage geratene Mischkonzern Baywa sieht sich nun auch mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Aufgrund der verspäteten Einreichung seiner Geschäftszahlen an den Bundesanzeiger wurde dem Unternehmen vom Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro auferlegt. Die Finanzaufsicht Bafin bestätigte diesen Vorgang und verwies auf einen Verstoß gegen Paragraf 325 des Handelsgesetzbuchs. Für Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht, ihre Jahresabschlüsse und viele weitere Unterlagen elektronisch an den Bund zu übermitteln, die schließlich auf der Webseite des Unternehmensregisters veröffentlicht werden.
Baywa, das sich aufgrund seiner starken Verschuldung in Schwierigkeiten befindet, hatte 2024 mit der verzögerten Veröffentlichung seines Jahresabschlusses zu kämpfen. Dennoch legte der Konzern keine Beschwerde gegen die Strafzahlung ein, wie von der Bafin berichtet wurde.
Die verspätete Veröffentlichung der Geschäftszahlen ist jedoch nur ein kleinerer Teil der rechtlichen Probleme des Unternehmens. Die Bafin hatte bereits im Oktober Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss 2023 festgestellt. Der Vorwurf richtet sich gegen das damalige Management, dem man vorwirft, die Risiken des Unternehmens beschönigt zu haben. Daher hat die Münchner Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen, um den Sachverhalt genauer zu klären.

