Union verteidigt umstrittene Praxis der Asyl-Zurückweisungen an den Grenzen
Inmitten der jüngsten rechtlichen Auseinandersetzungen hält die Unionsfraktion im Bundestag an den kontrovers diskutierten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen fest. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Throm (CDU), bekräftigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass diese Praxis fortgesetzt werden müsse, ungeachtet der jüngsten Kritik durch das Berliner Verwaltungsgericht.
Dieses hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens rechtswidrig sei. Konkret ging es um drei somalische Personen, die nach einer neuen Regelung von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeführt wurden. Dennoch bewertete Throm die gerichtliche Entscheidung als einen Einzelfall ohne allgemeine Wirkung und bekräftigte das Ziel der Union, illegale Migration zu steuern und die Grenzen Deutschlands zu schützen.
Thomas Silberhorn (CSU), geschäftsführender Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestags, erklärte gegenüber der Mediengruppe Bayern, dass die Auseinandersetzungen um die Anwendung der Dublin-Verordnung keineswegs überraschend seien. Er sieht in der gegenwärtigen Praxis die Möglichkeit, eine höchstrichterliche Klärung der umstrittenen Fragen zu erreichen. Bis zu einer solchen Klärung spricht sich Silberhorn gegen eine generelle Einstellung der direkten Zurückweisungen aus.
Seit Mai, nach seinem Amtsantritt, hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Verschärfung der Grenzkontrollen angeordnet und Asylsuchende sollen unter bestimmten Bedingungen zurückgewiesen werden dürfen, wobei dies nicht für Schwangere, Kinder und andere gefährdete Gruppen gelten soll.

