UniImmo Wohnen ZBI – Anlegerin hat Anspruch auf Schadenersatz
LG Stuttgart sieht Falschberatung durch die Bank

20. Mai 2025, 16:16 Uhr · Quelle: LifePR
Das Landgericht Stuttgart hat einer Anlegerin des UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz zugesprochen, da ihre Bank sie unzureichend über die Risiken des Fonds aufgeklärt hatte. Dies könnte für weitere Anleger ein Hoffnungsschimmer sein, da sie ebenfalls Ansprüche auf Rückzahlung haben könnten.

München, 20.05.2025 (lifePR) - Das Landgericht Stuttgart hat einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz zugesprochen (Az. 12 O 287/24). Sie sei von ihrer Bank nicht ausreichend über die bestehenden Risiken bei der Beteiligung an dem Fonds aufgeklärt worden. Die Bank habe sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht und müsse der Anlegerin ihre Beteiligung vollständig zurückzahlen, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im vergangenen Sommer gab es den Schock für die Anleger des UniImmo Wohnen ZBI: Nach einer Neubewertung der Fondsimmobilien verlor der offene Immobilienfonds rund 800 Millionen Euro an Wert, der Wert der Anteile sank um ca. 17 Prozent. Der Verlust hat die Anleger hart getroffen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart dürfte ihnen jedoch Mut machen, dass ihr Geld nicht verloren sein muss. „Offene Immobilienfonds wie der UniImmo Wohnen ZBI werden in Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich sind sie aber einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu gehören bspw. Wertschwankungen, sinkende Mieteinnahmen durch Leerstände oder ein erhöhter Sanierungsbedarf. Durch diese und andere Risiken können die Fondsanteile erheblich an Wert verlieren. Daher müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Zudem dürfen Anlegern, die an einer sicheren Geldanlage interessiert sind, keine riskanten Vermögensanlagen vermittelt werden. Ansonsten verstößt die Bank gegen ihre Beratungspflichten und macht sich schadenersatzpflichtig.

Das hat offenbar auch das LG Stuttgart so gesehen. Wie das Handelsblatt am 15. Mai 2025 online berichtete, hatte die Vereinigte Volksbank Böblingen einer Kundin eine Beteilung am UniImmo Wohnen ZBI empfohlen, obwohl sich die Kundin nach eigenen Angaben als sicherheitsorientiert bezeichnet hatte. Ihr Anlageberater hatte den UniImmo Wohnen ZBI offenbar als sichere Kapitalanlage ähnlich wie Festgeld dargestellt. Dass das Risiko bei dem offenen Immobilienfonds tatsächlich ungleich höher ist, mussten die Anleger vor rund einem Jahr erfahren. Das LG Stuttgart kam daher zu dem Schluss, dass die Bank ihre Beratungspflichten verletzt und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde 2017 aufgelegt und wird von der ZBI und Union Investment, dem Fondshaus der Volks- und Raiffeisenbanken, gemanagt. Die Anteile werden ebenfalls von den Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. „Das darf aber nicht zu Interessenkonflikten bei den Anlageberatern führen. Sie müssen die Risiken dennoch korrekt darstellen“, so Rechtsanwalt Sittner.

Wenn in den Beratungsgesprächen darauf hingewiesen wurde, dass der UniImmo Wohnen ZBI mit dem niedrigen Risikoindikator 2 eingestuft wurde und das Risiko für die Anleger dementsprechend gering ist, ist das kein durchschlagendes Argument für die Anlageberater. So hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 21. Februar 2025 entschieden, dass beim UniImmo Wohnen ZBI der Risikoindikator mit 2 (niedrig) bzw. 3 (mittelniedrig) im Basisinformationsblatt zu gering angegeben wurde (Az.: 4 HK O 5879/24). Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt.

Für den Verbraucher sei die Risikoklasse ein maßgebliches Kriterium, um sein Risiko bei einer Kapitalanlage einschätzen zu können. Werde der Risikoindikator zu niedrig angegeben, werde der Anleger über sein tatsächliches Risiko getäuscht, so das LG Nürnberg-Fürth. ZBI hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, sie zeigen aber deutlich auf, dass den Anlegern des UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatzansprüche zustehen können. „Anleger haben einen Anspruch darauf, ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt zu werden. Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können Schadenersatzansprüche bestehen“, so Rechtsanwalt Sittner.

CLLB Rechtsanwälte berät Anleger des UniImmo Wohnen ZBI gerne zu ihren Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 20.05.2025 · 16:16 Uhr
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