Umbau der Krankenhauslandschaft: Bundesregierung plant Anpassungen der Reform
Der jüngste Gesetzentwurf zur Modifikation der umstrittenen Krankenhausreform wurde von der Bundesregierung verabschiedet und enthält flexiblere Richtlinien zur praktischen Umsetzung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Initiatorin des Entwurfs, betonte, dass die Kernzielsetzungen der Reform, wie die Verbesserung der Leistungskonzentration und der Qualitätssteigerung in der Versorgung, weiterhin bestehen bleiben. Die neue Richtung soll die Kontrollmechanismen praxisnaher gestalten und mehr Raum für Ausnahmen und Kooperationen schaffen sowie längere Übergangszeiträume bieten.
Die von der Union und SPD vereinbarte Korrektur in ihrem Koalitionsvertrag greift dabei zentrale Punkte der von der früheren Ampel-Koalition entworfenen Reform auf. Diese war zu Beginn 2025 eingeführt worden und soll bis 2029 vollständig umgesetzt werden. Eine entscheidende Änderung ist die Reduzierung des Kliniknetzes von 1.700 Einrichtungen, um den Druck durch steigende Fallzahlen zu mindern.
Besonders berücksichtigt wird die Neugestaltung der Finanzierung durch Krankenkassen, die sich künftig auf präziser definierte "Leistungsgruppen" stützen soll. Ministerin Warken räumte ein, dass die ursprüngliche Reform in praktischem Umfeld Schwächen zeigte, speziell in ländlichen Gebieten. Hier sollen erweiterte Ausnahmen und neue Kooperationen ermöglicht werden. Auch fällt der Zwang zur Einhaltung bestimmter Erreichbarkeitsvorgaben für Planungsländer weg.
Ebenso wird die Anzahl der Leistungsgruppen von zunächst geplanten 65 auf 61 reduziert, wobei Anpassungen in der Vergütung ein Jahr später umgesetzt werden. Finanziell wird die Reform neu ausgestaltet: Ein maßgeblicher Investitionsfonds für die Neustrukturierung des Kliniknetzes wird statt über gesetzliche Krankenkassen künftig durch Bundesmittel finanziert. Hierfür greift der Bund auf ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro zurück, aus dem über zehn Jahre bis zu 2,5 Milliarden Euro jährlich bereitgestellt werden sollen.

