TÜV Rheinland: Professionelles Tuning mit professionellem Know-how
Erst informieren, dann tunen: Sachverständige in den technischen Prüfstellen frühzeitig einbeziehen / Gebrauchte Teile meiden / Sorgfalt bei Käufen im Internet

(pressebox) Köln, 21.04.2017 - Der deutsche Tuningmarkt zählt weltweiten zu den umsatzstärksten der Branche. Wenn Hobbybastler ihren Fahrzeugen einen individuellen Look verpassen, sollten sie aufpassen, dass die Verkehrssicherheit nicht auf der Strecke bleibt. Ein Großteil der Änderungen wie etwa die beliebten Widebody-Kits müssen geprüft und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. „Um stets auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Tuningfans in der Planungs- sowie Umbauphase über legale Mittel und Wege bei Kfz-Sachverständigen auf den technischen Prüfstellen informieren“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. „Mit professioneller Begleitung, gerade bei umfangreicheren Projekten, sparen Hobbybastler Geld und Nerven.“ Fallstricke gibt es viele. Denn mit der Nachfrage wächst auch der Markt für billige, illegale Nachbauteile – insbesondere im Internet. „Bei vermeintlichen Schnäppchen ist generell Vorsicht geboten, selbst wenn diese mit Prüfgutachten angeboten werden – auch die könnten gefälscht sein“, so Mißbach. „Von sicherheitsrelevanten gebrauchten Teilen sollte man ebenfalls die Finger lassen. Haarrisse oder Ähnliches sind erst zu erkennen, wenn es zu spät ist.“

Überrollkäfige und -bügel wieder voll im Trend
Eine Art Renaissance feiern bei den Tunern in jüngster Zeit die im Motorsport obligatorischen Überrollkäfige bzw. -bügel. Theoretisch sind diese ohne Eintragung denkbar, praktisch sieht das meist anders aus: Hat der Umbau Auswirkungen auf die Sichtverhältnisse oder verändern sich die Fahrzeugeigenschaften – reduziert sich etwa die Zahl der Sitzplätze oder wird der Einstieg ins Fahrzeug durch eine Strebe erschwert – muss ein Eintrag erfolgen. „Teile nahe dem Kopfbereich von Fahrer oder Mitfahrern müssen gepolstert werden. Mögliche Bohrlöcher in der Karosserie sind zu versiegeln“, so Mißbach.

Bußgelder, Punkte und Regressforderungen
Fehlen Eintragungen, kann es teuer werden: Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg können auch die Versicherer im Schadensfall Regress fordern. Mißbach: „Grundsätzlich muss alles, was Geräusch- und Abgaseigenschaften beeinflusst sowie die Sicherheit gefährden könnte, eingetragen werden.“
Fahrzeugbau / Automotive
[pressebox.de] · 21.04.2017 · 10:00 Uhr
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