Trotz Krankschreibung zum Publik Viewing?

(lifepr) Düsseldorf, 19.06.2014 - Erkältung, Allergie oder Magenverstimmung - gerade wenn die Deutsche Nationalmannschaft um den Einzug in das Achtelfinale der WM kämpft. Das ist wirklich Pech für eingefleischte Fans. Darf man trotz Krankschreibung zum Public Viewing? Was, wenn man dem Chef oder Kollegen über den Weg läuft? Das hängt laut ARAG Experten ganz von der Art der Erkrankung ab. Generell gilt: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Hat der Arzt strikte Bettruhe verordnet, sollte man sich beim Public Viewing auch nicht blicken lassen. Ist dagegen lediglich der Arm gebrochen und im Gips, kann man ruhig zum Public Viewing gehen, denn die Genesung wird dadurch nicht verzögert.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 19.06.2014 · 14:40 Uhr
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