Trotz Asyl in Griechenland – über 110.000 Schutzberechtigte stellen erneut Antrag in Deutschland
Griechenland-Flüchtlinge beantragen erneut Schutz in Deutschland
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht, haben zum Stichtag 30. September 2025 insgesamt 110.696 Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland erneut Asyl in Deutschland beantragt – darunter 63.692 Männer, 47.004 Frauen und 1.248 unbegleitete Minderjährige.
Die größte Gruppe stammt aus Afghanistan (45.734 Personen), gefolgt von Syrien (36.312) und dem Irak (12.464). Weitere Herkunftsländer sind Somalia, Iran, der Jemen, die Türkei und der Sudan. Bei rund 5.000 Antragstellern ist die Herkunft ungeklärt.
Gerichtsurteil erlaubt Rückführung nach Griechenland
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 16. April 2025 entschieden, dass alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Flüchtlingen in Griechenland keine „unmenschlichen oder erniedrigenden Lebensbedingungen“ drohen. Damit können ihre Asylanträge in Deutschland als unzulässig abgelehnt werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat daraufhin seine Praxis angepasst: Seit einem Rundschreiben vom 25. April werden Anträge „hinreichend gesunder, arbeitsfähiger Personen“ nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 Asylgesetz grundsätzlich abgewiesen. Nur bei besonderen Härtefällen – etwa Krankheit, Schwangerschaft oder Betreuungspflichten – erfolgt eine inhaltliche Prüfung.
Umsetzung kommt nur langsam voran
Bis Ende September hat das Bamf 17.283 Unzulässigkeitsentscheidungen getroffen, davon sind 9.462 bereits rechtskräftig. Die meisten Betroffenen sind Männer zwischen 18 und 34 Jahren, überwiegend aus Syrien und Afghanistan.
Laut Bundesregierung droht dieser Gruppe bei einer Rückkehr nach Griechenland keine existentielle Notlage. Damit könnten die meisten der über 110.000 noch offenen Verfahren letztlich scheitern – sofern Deutschland die Rückführungen tatsächlich konsequent umsetzt.


