Transparenz im Gesundheitswesen: Aufruf zur Offenlegung von Behandlungsfehlern

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ruft zur verstärkten Transparenz im Umgang mit Behandlungsfehlern auf. Laut Stefan Gronemeyer, dem Vorsitzenden des medizinischen Dienstes, mangelt es derzeit an einer Verpflichtung für Mediziner und Gesundheitseinrichtungen, fehlerhafte Behandlungen proaktiv offenzulegen. Dies kritisierte Gronemeyer im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er fordert eine Regelung, die dafür sorgt, dass Betroffene immer und unverzüglich informiert werden, wenn Behandlungsfehler oder unvorhergesehene Schäden auftreten.
Im Jahr 2024 stellte der Medizinische Dienst in 3.700 Fällen Behandlungsfehler fest, wovon 2.800 Fälle zu gesundheitlichen Schäden führten. Rund ein Drittel der Betroffenen trägt langfristige Folgen.
Gronemeyer sieht die Notwendigkeit eines verpflichtenden Registers für gravierende Fehler wie Operationen an der falschen Körperseite oder das Verbleiben von OP-Material im Patienten. Dieses digitale Register soll keinen strafrechtlichen Konsequenzen dienen, sondern viel mehr Leid vermeiden. Trotz des geringen Aufwands eines solchen Registers könnten erhebliche Kostenfolgen vermieden werden, die durch vermeidbare Behandlungsfehler entstehen.
Internationale Studien schätzen, dass bis zu 15 Prozent der Gesundheitsausgaben für Schäden aufgewendet werden, die vermeidbar gewesen wären. In Deutschland beliefen sich die Gesundheitsausgaben im letzten Jahr auf 327 Milliarden Euro, wobei ein signifikanter Anteil durch Behandlungsfehler verursacht wurde.

