Toten Vater im Osterfeuer verbrannt - Bewährungsstrafe

Osnabrück (dpa) - Weil sie ihren toten Vater im Osterfeuer verbrannt hat, muss eine Frau ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro zahlen. Die 41-Jährige hatte die Leiche ihres Vaters über Monate versteckt und schließlich verbrannt. Die Rente des Mannes kassierte sie weiter. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die Frau außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihrem schwer alkoholkranken Vater immer wieder Wein hingestellt hatte.

Prozesse / Urteile / Kriminalität
04.05.2012 · 15:51 Uhr
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