Töten aus religiösem Eifer

12. Januar 2018, 18:59 Uhr · Quelle: dpa

Hamburg (dpa) - Ende Juli schockierte die Nachricht ganz Hamburg: Ein Messerstecher tötete in einem Supermarkt im Stadtteil Barmbek einen 50-jährigen Mann und verletzte dann noch sechs weitere Menschen, die ihm ebenfalls zufällig über den Weg liefen.

Am Freitag lässt der 26-jährige abgelehnte Asylbewerber zu Beginn des Mordprozesses gegen ihn ein Geständnis verlesen. «Er bekennt sich in allen Anklagepunkten ausdrücklich schuldig», erklärt sein Verteidiger, Christoph Burchard, vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts. «Die Taten hatten aus seiner Sicht einen religiösen Hintergrund», liest der Anwalt des Palästinensers vor.

So sieht es auch die Bundesanwaltschaft. Die wirft ihm Mord sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in sechs Fällen vor. Die Ankläger sprechen von Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Ahmad A. sei es aus einer islamistischen Gesinnung heraus darum gegangen, «möglichst viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten», so das Ergebnis ihrer Ermittlungen. Dahinter habe seine Überzeugung gestanden, dass Muslime weltweit unterdrückt würden. Bestärkt worden sei der Palästinenser noch durch den damals eskalierenden Konflikt zwischen muslimischen Gläubigen und israelischen Sicherheitskräften um den Tempelberg in Jerusalem.

Ganz ruhig sitzt der Angeklagte neben seinem Verteidiger, als dieser das Geständnis verliest, das dem Täter lebenslange Haft einbringen könnte. Er trägt Brille, einen dichten Bart und einen dunklen Pullover; seine Miene verrät keine Regung. Von Reue oder einer Entschuldigung ist in seiner Erklärung kein Wort zu hören.

«Alle wollen vor allem erfahren, warum sie zum Opfer geworden sind», hatte Nebenklage-Vertreter Joachim Breu wenige Tage vor dem Verfahren gesagt. Doch zum Motiv sagt auch der Anwalt am ersten Prozesstag wenig, außer dem Hinweis auf den «religiösen Hintergrund». «Er stand unter einer sehr großen Anspannung, aus der heraus er die Taten begangen hat», sagt Verteidiger Burchard. Deshalb könne sich der Angeklagte auch nicht an Einzelheiten der Tat erinnern und werde dazu nichts sagen.

Auch Fragen des Vorsitzenden Richters zum Alkohol- und Drogenkonsum, seiner Einstellung zur Religion und zu einer bei ihm gefundenen, selbstgebastelten Fahne der Terrormiliz Islamischer Staat lässt der 26-Jährige unbeantwortet. Bei seiner ersten Vernehmung nach der Tat hatte er laut Bundesanwaltschaft noch erklärt, er sei Terrorist.

Doch zu diesen Angaben möchte sich der Mann am Freitag ebenfalls nicht äußern: «In den ersten drei Tagen war ich verletzt und konnte mich nicht konzentrieren», sagt er lediglich laut Übersetzung seines Dolmetschers. Ahmad A. war nach dem grausigen Verbrechen von Passanten verfolgt, überwältigt und dabei selbst verletzt worden.

Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass der Angeklagte in der Edeka-Filiale und auf der Einkaufsstraße «Fuhle» deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens ermorden wollte. «Er fällte diesen Entschluss als Beitrag für den weltweiten Dschihad», sagt die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Yasemin Tüz, bei der Verlesung der Anklage. Für eine IS-Mitgliedschaft beim Islamischen Staat, der sich nicht zu der Messerattacke bekannte, haben die Ermittler aber keine Anhaltspunkte. Es gab laut Tüz vorher Hinweise auf ein «phasenweise auffälliges Verhalten» des Angeklagten. Die Behörden hatten nach der Tat einräumen müssen, diesen Warnungen nicht schnell und gründlich genug nachgegangen zu sein.

Angaben macht Ahmad A. im Prozess aber zu seiner Biografie. Geboren ist der Palästinenser in Saudi-Arabien, seine Mutter war Lehrerin. Später lebte er in Gaza. Ein Studium der Zahnmedizin brach der junge Mann ab, erhoffte sich in Europa ein besseres Leben und kam schließlich nach Deutschland. Doch seine Erwartungen wurden seiner Aussage nach enttäuscht: «Ich hatte den Eindruck, dass ich nicht willkommen bin», berichtet er. Nach der Ablehnung seines Asylantrags Ende 2016 habe er ausreisen wollen, doch es fehlten Papiere. Viel mehr ist dem Angeklagten vorerst nicht zu entlocken.

Prozesse / Extremismus / Kriminalität / Justiz / Hamburg
12.01.2018 · 18:59 Uhr
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