Thüringen kämpft um Bundesbeteiligung an Kali-Kosten: Rechtsstreit vor Bundesverwaltungsgericht
Thüringen sieht sich mit erheblichem finanziellen Druck aufgrund der anfallenden Kosten zur Sicherung ehemaliger Kali-Gruben konfrontiert. Bei einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde über eine mögliche finanzielle Beteiligung des Bundes gestritten. Durch aufwändige Sicherungsarbeiten in den Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis entstehen Thüringen jährliche Kosten zwischen 16 und 20 Millionen Euro.
Die landeseigenen Mittel für diese Maßnahmen belasten das Umweltbudget mit etwa zehn Prozent. Die Vergangenheit zeigt, dass Thüringen wiederholt rechtliche Schritte unternommen hat, um Unterstützung vom Bund zu erlangen. Bisher jedoch ohne Erfolg, da frühere Klagen vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurden.
Der Druck lastet auf der Interpretation von Verträgen aus den 1990er Jahren sowie darauf, ob das Land Anspruch auf Nachverhandlungen hat. Eine zentralen Rolle im Fall spielt die Aussage der Richterin Susanne Rublack, die den hohen finanziellen Einsatz für alle Beteiligten betonte. Die Bundesvertreter lehnen jedoch eine erneute Verhandlung der Zahlungsregelung ab und bestehen auf Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist für etwaige Zusatzkosten.
Thüringen argumentiert, dass andere Bundesländer durch Revisionsklauseln in ihren Verträgen besser gestellt seien, und pocht auf das Gleichbehandlungsgebot. Dennoch wehren sich die Bundesanwälte gegen die Idee, dass Thüringen eine schlechtere Behandlung erfährt.

