Telegram entgeht Bußgeld – Vorwurf an falschen Adressaten
Das Amtsgericht Bonn hat entschieden, zwei Bußgeldbescheide gegen Telegram FZ-LLC im Wert von insgesamt 5,1 Millionen Euro aufzuheben. Grund hierfür ist nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass die Messengerdienst-Firma mit Sitz in Dubai nicht als Betreiber der App während des relevanten Zeitraums zwischen Februar 2021 und Juni 2022 nachgewiesen werden konnte.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte im Oktober 2022 Bußgelder wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt. Dieses Gesetz erfordert von sozialen Plattformen, dass nutzerfreundliche Beschwerdekanäle bereitgestellt werden, um rechtswidrige Inhalte im Internet zu melden. Zudem fehlte es an einem Zustellungsbevollmächtigten der Firma in Deutschland, um verbindliche Schriftstücke zu empfangen.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass Telegram FZ-LLC zwar als Entwickler in App-Stores auftaucht, aber nicht als Betreiber der App fungiert. Vielmehr wird die Messengerdienstleistung von der zur Unternehmensgruppe gehörenden Telegram Messenger Inc. verantwortet, die sowohl die Nutzer authentifiziert als auch die technische Infrastruktur bereitstellt. Diese Information wird auch in der Datenschutzerklärung von Telegram angegeben. Folglich richtete sich das Bußgeldverfahren an den falschen Ansprechpartner. Der Beschluss des Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

