Teiltriumpf im Abgasskandal: Verbraucherrechte gegen Mercedes gestärkt

Im Kontext des anhaltenden Abgasskandals freut sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über einen juristischen Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass in ausgewählten Dieselmodellen von Mercedes unerlaubte Abschalteinrichtungen vorhanden waren, wodurch sich nun für die Inhaber der betroffenen Fahrzeuge Möglichkeiten auf Schadenersatz auftun. Die Urteilsverkündung durch Richter Thilo Rebmann ist ein Signal dafür, dass die rechtliche Aufarbeitung der Dieselaffäre noch immer im Gange ist und Verbraucherrechte zunehmend Gewicht bekommen.

Ronny Jahn, der beim vzbv für Sammelklagen verantwortlich zeichnet, verbuchte die Gerichtsmeinung als Bestätigung der verbraucherschützenden Sichtweise. Dies könne die Tür für Entschädigungsansprüche weit öffnen, sodass Mercedes-Benz sich gezwungen sieht, die Verantwortung für die eingebauten Abschalteinrichtungen zu übernehmen. Der Autohersteller hingegen zeigt sich uneinsichtig und strebt nach dem Urteilsspruch eine Revision beim Bundesgerichtshof an, da man die Vorwürfe weiterhin für grundlos hält und keine Absicht zu unrechtmäßigem Handeln sieht.

Die Auseinandersetzung mit den Abgasvorwürfen lastet schwer auf der Bilanz von Mercedes. Besonders seitdem das Kraftfahrt-Bundesamt im Zeitraum 2018-2019 Rückrufe für hunderttausende Fahrzeuge veranlasst hatte, ist der Druck auf den Konzern gestiegen. Der Fokus der Musterklage lag auf SUV-Modellen mit einem spezifischen Motortyp, die nach den Abgasnormen Euro 5 und 6 gefertigt und von den Bescheiden betroffen waren.

Die Klage bezog sich auch auf Techniken wie Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR), welche eine Verringerung giftiger Stickoxide bewirken sollten, aber eher nur auf dem Prüfstand ihre volle Wirksamkeit entfalten. Das Gericht lehnte den Vorwurf einer Vorstandsübergehung der damaligen Daimler AG ab, da handfeste Belege fehlten. Dennoch wurde ein geduldetes Agieren in Kenntnis unerlaubter Abschalteinrichtungen bei Euro-6-Modellen durch Mercedes-Mitarbeiter bejaht.

Das Urteil birgt das Potenzial einer Kaufvertragsrückabwicklung oder eines "kleinen Schadenersatzes" für die betroffenen Verbraucher, je nach Fahrzeugmodell. Die geduldige Wartezeit, bis Entscheidungen in Karlsruhe rechtskräftig werden und individuelle Ansprüche geltend gemacht werden können, steht jedoch noch bevor.

Die weitreichenden Folgen des Dieselgate für Mercedes-Benz zeigen sich dabei nicht nur in den laufenden 13.000 Einzelverfahren und einer Strafzahlung von 870 Millionen Euro, sondern auch in einem bevorstehenden Investorenprozess mit hohen Schadenersatzforderungen. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 28.03.2024 · 18:31 Uhr
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