TÜV Rheinland: Einheitliches Datenschutz-Prüfzeichen für Smart Home-Produkte gefordert
Umfrage zu einheitlichem Datenschutz-Prüfzeichen für Smart Home-Produkte / Orientierung durch unabhängige Prüfungen zum Datenschutz / „GS-Zeichen“ für Datenschutz / Sicherheit in der digitalen Welt entscheidend fü

Köln, 18.12.2018 (PresseBox) - Der Markt für Iot-Geräte (Internet of Things, Internet der Dinge) wächst in einem rasanten Tempo. Im Jahr 2008 verfügte einer Studie des IT-Marktforschungsunternehmens Gartner zufolge jeder Haushalt über durchschnittlich 2,4 Geräte mit Internetzugang. 2022 sollen es mehr als 500 sein: Kaffeemaschinen, Backöfen, Heizungen. In naher Zukunft wird so gut wie alles im Haus der Zukunft am Netz hängen. Gleichzeitig ist die Unsicherheit der Verbraucher mit Blick auf den Datenschutz bei solchen Geräten enorm und stellt für Hersteller und Systemanbieter ein echtes Markthemmnis dar.

„Ähnlich wie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit von Produkten, dass es seit 40 Jahren in Deutschland gibt, benötigen wir daher jetzt ein einheitliches und marktübergreifendes Prüfzeichen für smarte Produkte. Damit könnten wir geprüften Datenschutz für Verbraucher auf einen Blick erkennbar machen und somit eine Vergleichsmöglichkeit im Markt schaffen, die das Verbraucher-Vertrauen in die Hersteller stärkt und gleichzeitig für Sicherheit in der digitalen Welt steht“, sagt Günter Martin, Chief Technology Officer im „Center of Excellence IoT Privacy“ bei TÜV Rheinland.

Für mehr Sicherheit in der digitalen Welt

Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey zum Thema Datenschutz zeigt, dass dieser bei deutschen Verbrauchern an oberster Stelle steht. 42,2 Prozent der insgesamt rund 5.000 Befragten antworteten demnach auf die Frage „Wie sollte Ihrer Meinung nach der Datenschutz in Deutschland weiterentwickelt werden, mit „Deutlich verschärfen“ beziehungsweise „Eher verschärfen“.

„Wenn es um Smart Home-Produkte geht, fühlen sich Verbraucher heute oftmals nicht ausreichend über den Datenschutz solcher Elemente informiert und fürchten um den Schutz ihrer Privatsphäre, wenn sie diese nutzen. Das kann dazu führen, dass sie auf den Einsatz solcher Smart Home-Produkte ganz verzichten. Dabei steigern Smart Home-Elemente nicht nur den Komfort und helfen Energie sparen, sondern erhöhen auch die Sicherheit der Verbraucher. Beispielsweise wenn es um smarte Einbruchschutzsysteme geht“, so der TÜV Rheinland-Internetexperte.

Datenschutz-Prüfzeichen schafft Vertrauen

Solchen Vorbehalten könnte ein einheitliches Datenschutz-Prüfzeichen für Smart Home-Produkte entgegenwirken und das Vertrauen der Verbraucher in Smart Home-Elemente stärken. Das zeigt eine zweite, repräsentative Civey-Umfrage vom November 2018 unter rund 5.000 Befragten, die das Meinungsforschungsinstitut exklusiv für TÜV Rheinland durchgeführt hat. Danach antworteten 13,4 Prozent der Befragten auf die Frage, ob ihr Vertrauen in Smart Home-Produkte wie App-gesteuertes Licht durch ein einheitliches Datenschutz-Prüfzeichen gesteigert werde, mit „ja, auf jeden Fall“, 22,2 Prozent mit „eher ja“. 18,8 Prozent der Befragten waren in punkto Datenschutz-Prüfzeichen „unentschieden“.

„Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass noch verstärkt Aufklärungsarbeit in punkto Datenschutz von Smart Home-Produkten und dessen Prüfung nötig ist. Unsere Leistungen als unabhängige qualifizierte Stelle können dazu beitragen, digitale Dienstleistungen und smarte Produkte sicherer zu machen und das Vertrauen der Verbraucher in solche Produkte langfristig zu stärken. Datenschutz und Vertrauenswürdigkeit digitaler Systeme und smarter Produkte sind entscheidend für Innovationen und deren Marktwachstum“, so Günter Martin von TÜV Rheinland. Zum Portfolio von TÜVRheinland im Bereich Datenschutz und Datensicherheit gehören das TÜV Rheinland-Zertifikat „Protected Privacy IoT Product“ sowie das Zertifikat „Protected Privacy IoT Service“, die aus den geltenden europäischen Datenschutzgesetzen und -vorschriften abgeleitet sind.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/de/iot-privacy
Consumer-Electronics
[pressebox.de] · 18.12.2018 · 11:00 Uhr
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