«Sturm 34»-Prozess: Bewährungsstrafen für Neonazis

Dresden (dpa) - Fünf Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe «Sturm 34» sind am Mittwoch vom Landgericht Dresden zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden.

Die Richter befanden alle Männer der Bildung einer kriminellen Vereinigung und zumeist auch der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Drei Angeklagte wurden zu 18, 20 und 23 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, zwei andere müssen Geldstrafen zahlen und Sozialarbeit leisten.

Die rechtsextreme Gruppe aus Mittweida in Sachsen hatte 2006 mehrere brutale Überfälle auf Andersdenkende begangen. Von «Tritten wie beim Fußball» und mit Sand gefüllten Schlaghandschuhen ist in der Anklageschrift die Rede.

Bereits 2008 war fünf Mitgliedern aus der Führungsebene von «Sturm 34» wegen denselben Vorwürfe der Prozess gemacht worden. Damals wies das Landgericht den Hauptanklagepunkt der Bildung einer kriminellen Vereinigung noch ab. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) legten die Richter damals jedoch falsche Maßstäbe an - der Prozess muss demnächst neu aufgerollt werden.

Nach der aktuellen Einstufung der Kameradschaft als kriminelle Vereinigung drohen jetzt den damals Angeklagten höhere Strafen. Auf Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Grund für das verhältnismäßig milde Urteil im aktuellen Prozess am Mittwoch war ein Deal mit den Rechtsextremen. Das Gericht hatte ihnen im Falle frühzeitiger Geständnisse Strafobergrenzen von zwei Jahren Haft auf Bewährung zugesichert. Darauf waren die Angeklagten (23 bis 31 Jahre) eingegangen. Rechtsmittel gegen das Urteil sind trotzdem zugelassen.

Das Gericht stufte die Kameradschaft unter anderem wegen ihrer festen Organisation als kriminelle Vereinigung ein. Sie habe einen personellen harten Kern, einen Gruppennamen und Institutionen wie Skinhead-Kontrollrunden gehabt und sei bei Straftaten zielgerichtet vorgegangen.

Die Mitglieder hatten nach Ansicht des Gerichts «außenpolitische Weltherrschaftsvorstellungen» und «erkennbare Freude am gemeinschaftlichen Zeigen des Hitler-Grußes». Die rechtsextreme Gruppe war 2007 vom sächsischen Innenministerium verboten worden.

Urteile / Kriminalität / Extremismus
13.04.2011 · 18:02 Uhr
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