Dresden (dpa) - Fünf Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe «Sturm 34» sind am Mittwoch vom Landgericht Dresden zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Die Richter befanden alle Männer der Bildung einer kriminellen Vereinigung und zumeist auch der gefährlichen Körperverletzung für ...