Stürmische Diskussionen um Verfassungsrichterwahl: Kritik an Unionsfraktionschef Spahn
Die Absetzung der Verfassungsrichterwahl hat zu anhaltenden Kontroversen innerhalb der CDU geführt. Thomas Bareiß, CDU-Bundestagsabgeordneter, äußerte Unmut darüber, dass die Entscheidung, die Kandidatur der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf in Frage zu stellen, mit Zweifeln an ihrer wissenschaftlichen Integrität begründet wurde. Von der SPD erwartet Bareiß die Präsentation eines neuen Vorschlags.
Bareiß betonte, dass er sich von seiner Partei mehr Zurückhaltung in Bezug auf die Plagiatsvorwürfe gewünscht hätte, um die Kandidatin zu schützen. Für Christdemokraten sieht er einen hohen Anspruch in solchen Angelegenheiten, selbst wenn er die Bedenken gegenüber der SPD-Kandidatin teilt.
Im Vorfeld der geplanten Wahl von Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht war bereits klar, dass Brosius-Gersdorf in der Unionsfraktion keine Mehrheit finden würde. Ihre liberalen Ansichten zu Abtreibungen und ihre Befürwortung einer Impfpflicht hatten bei einigen Unionsmitgliedern für Unmut gesorgt.
Die endgültige Entscheidung zum Stopp der Wahl fiel jedoch nach einem kritischen Beitrag des Plagiatsprüfers Stefan Weber zur Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf. Während die Union eine Überprüfung forderte, sieht die Universität Hamburg, an der Brosius-Gersdorf promovierte, keinen Anlass, die Arbeit zu hinterfragen.
Bareiß äußerte, die plötzlichen Plagiatsvorwürfe hätten bei ihm ein „ungutes Störgefühl“ ausgelöst, da diese Vorwürfe „zu gut gepasst“ hätten. Zudem rügte Bareiß die SPD dafür, an ihrer Kandidatin festzuhalten, da dies das Verfahren belastet und der Kandidatin schadet.

