Strengere Regularien für Medizinal-Cannabis: Bundesregierung verschärft Vorgaben
In einem kürzlich veröffentlichten Entwurf kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU, an, die Richtlinien für die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verschärfen. Künftig soll Medizinal-Cannabis nur noch nach einer persönlichen Konsultation mit einem Arzt oder einer Ärztin verfügbar sein, sei es in der Praxis oder bei Hausbesuchen. Der Einfachheit halber wird die bisherige Möglichkeit der Video-Sprechstunde als Mittel zur Verschreibung ausgeschlossen. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines unerwartet hohen Anstiegs der Importe von medizinischem Cannabis, der weit über die Verordnungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgeht.
Medizinal-Cannabis, das in der öffentlichen Wahrnehmung häufig als konsumfreudiges Produkt missverstanden wird, sorgt zunehmend für Besorgnis. Warken äußerte bereits im Frühjahr gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ihre Bedenken hinsichtlich des einfachen Zugangs, den die Online-Welt offeriert. Die möglicherweise missbräuchliche Nutzung und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken machen einen intensiveren persönlichen medizinischen Kontakt erforderlich. Diese Neuregelung dient nicht nur der sachlichen Information und Aufklärung der Patienten, sondern auch deren Einwilligung in die Behandlung sicherzustellen.
Mit weiteren Maßnahmen wird der Versand von Cannabisblüten per Online-Handel unterbunden, während Apotheken zur zentralen Anlaufstelle avancieren. Hier sollen Patienten in einem fundierten Beratungsgespräch über Risiken und Anwendungen aufgeklärt werden. Um den Zusatznutzen der persönlichen Interaktion zu gewährleisten, ist festgelegt, dass für jede weitere Verschreibung innerhalb eines Jahres eine persönliche Arztkonsultation erforderlich ist. Diese Änderungen geschehen parallel zur ausdrücklichen Reform und generellen Legalisierung von Cannabis für Volljährige im Jahr 2024, wobei der medizinische Bedarf weiterhin im Vordergrund steht.

