Strengere Regeln für E-Scooter geplant: Was sich ändern soll
Das Bundesverkehrsministerium plant einschneidende Veränderungen für E-Scooter-Nutzer in Deutschland. Im Kabinett steht eine neue Verordnung zur Diskussion, die ab 2027 für neue E-Scooter verpflichtend Blinker vorsieht. Außerdem erhalten Städte und Gemeinden mehr Spielraum, um Vorgaben für das Abstellen der von Plattformen vermieteten E-Scooter zu erlassen. Nach der Behandlung im Kabinett wird sich im nächsten Schritt der Bundesrat mit der neuen Verordnung befassen.
Die geplanten Regelungen zielen darauf ab, E-Scooter stärker den Vorschriften für den Radverkehr anzugleichen. So sollen künftig E-Scooter-Fahrer wie Radfahrer unter bestimmten Bedingungen bei roter Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Auch das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen soll erlaubt sein, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
Im Bereich der Strafzahlungen sind ebenfalls Anpassungen vorgesehen. Das Verwarnungsgeld für das Fahren auf Gehwegen wird von 15 auf 25 Euro angehoben, um es an die Bußgelder für Radfahrer anzugleichen. Gleichermaßen steigt die Strafe für das Fahren mit mehr als einer Person von 5 Euro auf 25 Euro.
Seit der Einführung von E-Scootern 2019 hat sich die Anzahl der Unfälle mit Verletzungen oder Todesfällen erheblich erhöht. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder von der CDU betont, dass E-Scooter zwar fest zum urbanen Mobilitätsmix gehören, die ursprünglichen Bedingungen jedoch inzwischen überholt sind. Besonders die Vielzahl der Mietroller und -fahrräder sorgt landesweit für Diskussionen.
Der Verordnungsentwurf des Ministeriums wurde bereits von Ländern und Verbänden begutachtet und erhielt eine notwendige Notifizierung bei der EU-Kommission.

