Streit um "Likör ohne Ei": Innovationskraft trifft auf europäische Regulierungswut
Aktuell verhandelt das Landgericht Kiel eine unkonventionelle Frage des Verbraucherschutzes: Die rechtliche Zulässigkeit eines veganen Likörs namens "Likör ohne Ei", der ohne Einhaltung der EU-Spirituosenverordnung auf den Markt gebracht wurde. Der Likör, entwickelt von einem kleinen Unternehmen aus Henstedt-Ulzburg, setzt auf Sojabasis und Rum statt traditioneller Zutaten wie Ei. Doch damit ist der Verband der Spirituosen-Industrie nicht einverstanden und führt rechtliche Schritte gegen diese Namensgebung.
Der Verband kritisiert die Namenswahl als unzulässige Anspielung auf den geschützten Begriff Eierlikör. Anwalt Christofer Eggers sieht in der Bezeichnung eine irreführende Verbindung zu einem Produkt, das keinen Bezug zu Eiern hat. Der Unternehmer Ole Wittmann hält dagegen: Den Verbrauchern sei klar, dass sein "Likör ohne Ei" kein Eierlikör sei. Die Namensgebung sei eindeutig und enthalte keinerlei Verweis auf die Eigenschaften von Eierlikör, argumentiert Wittmann. Um auf den Streit aufmerksam zu machen und Prozesskosten zu finanzieren, hat er eine Sonderedition mit leicht verändertem Etikett herausgebracht.
Regelmäßig gehen Industrieschlachtfelder in puncto Markenrecht und Verbraucherschutz in die Rechtsstuben. Ein vergleichbares Urteil fällte das Oberlandesgericht Düsseldorf, das entschied, dass die Eierlikörflaschen des Produzenten Nordik mit "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" beworben werden dürfen. Kläger Verpoorten sah in dem Slogan eine Nähe zur eigenen Marke „Eieiei Verpoorten“, fand jedoch beim Gericht kein Gehör. So zeigt sich einmal mehr: Die rechtlichen Grenzen in der kreativ-kulinarischen Welt sind fließender als so mancher Likör.

