
Aktuell verhandelt das Landgericht Kiel eine unkonventionelle Frage des Verbraucherschutzes: Die rechtliche Zulässigkeit eines veganen Likörs namens "Likör ohne Ei", der ohne Einhaltung der EU-Spirituosenverordnung auf den Markt gebracht wurde. Der Likör, entwickelt von einem kleinen Unternehmen aus
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