Streit um Einzelfallprüfung: Rheinland-Pfalz und die AfD im Fokus
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat mit der Ankündigung, AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren, für erhebliche Diskussionen gesorgt. Kritik ertönte sowohl aus der Opposition als auch von Experten und innerhalb der SPD. Die Landesregierung stellte jedoch klar, dass die Einzelfallprüfung auch weiterhin bestehen bleiben werde.
Rheinland-Pfalz plant eine verpflichtende Belehrung zur Verfassungstreue im Einstellungsverfahren. Bewerber müssen versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder angehört zu haben. Eine aktualisierte Liste umfasst mittlerweile auch die AfD neben Gruppen wie al-Qaida und der KPD. Die generelle Einzelfallprüfung bleibt jedoch bestehen, wie das Ministerium beruhigend mitteilt.
Ein Missverständnis bezüglich der Einzelfallregelung sorgte zunächst für Unruhe. Verfassungsrechtler Joachim Wieland äußerte Verständnis für rechtliche Bedenken bei einem pauschalen Verbot. Jetzt betont das Ministerium, dass die Aussagen unklar kommuniziert wurden, jedoch kein richtungsändernder Schritt erfolgte. Jegliche Kommunikation von einem pauschalen Verbot habe nie existiert.
Rheinland-Pfalz agiert vorerst im Alleingang. Diese Entscheidung, die rechtlich legitim aber politisch fragwürdig sein könnte, fand reichlich Kritik. Ulrich Mäurer, Vorsitzender der Innenministerkonferenz, bemängelte die fehlende Rücksprache mit den anderen Bundesländern. Er wies darauf hin, dass auf der letzten Konferenz eine gemeinsame Vorgehensweise geplant war.
Der Verfassungsschutz hat die AfD als 'gesichert rechtsextremistisch' eingestuft, eine Entscheidung, die aktuell jedoch gerichtlich angefochten wird. Die Opposition, darunter CDU und AfD, reibt sich an dem Vorgehen Eblings und wirft ihm vor, Wasser auf die Mühlen der Populisten zu gießen. Für abgelehnte Bewerber bleibt der Rechtsweg offen.
Der Justizminister Philipp Fernis (FDP) ergänzt, dass in Zweifelsfällen Gerichte auf Basis von Gesetzen und Verfassung entscheiden, unabhängig von politikbeeinflussten Verwaltungsvorschriften.

