Anbieter nicht immer im Recht

Streaming, Bank, Mail: Wann eine Kontosperre zulässig ist

05. September 2025, 14:28 Uhr · Quelle: dpa
Login ist auf dem Dislay eines Laptops zu sehen
Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn
Empfinden Verbraucherinnen und Verbraucher eine Account-Sperrung als unberechtigt, können sie sich dagegen wehren.
Plötzlich keinen Zugriff auf Ihr Konto? Rechtsexperte Markus Hagge erklärt, wann Sperrungen gerechtfertigt sind. Erfahren Sie die Optionen für Widerspruch und Beweise.

Hannover (dpa/tmn) - Plötzlich keinen Zugriff mehr auf Bank-Account, Streaming-Dienst oder E-Mail-Konto? Dann sind Verunsicherung und Ärger bei Betroffenen meist groß. «Aber oft gibt es einen konkreten Anlass», sagt Rechtsexperte Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wann eine Kontosperrung gerechtfertigt ist - und wann nicht. 

Hagge zufolge müssen Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar und leicht verständlich erklären, welche Regeln gelten und wann es zu einer Sperre kommen kann. Das können etwa Zahlungsverzug, Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Vertragsverletzungen sein. Kommt es aufgrund eines solchen Vorfalls zur Kontosperrung müssen Betroffene laut Hagge in der Regel darüber informiert werden - und die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.

Was hingegen nicht geht: ein Konto grundlos zu sperren. Auch nicht, wenn sich Anbieter in den AGB diese Möglichkeit versuchen einzuräumen. Solche Klauseln sind Hagge zufolge unwirksam. «In jedem Fall gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit», sagt der Verbraucherschützer. «Oft reichen mildere Maßnahmen wie Verwarnungen oder Teil-Sperren aus.» Willkürliche oder unfaire Sperren seien verboten. Eine vollständige Blockade sei vielmehr nur dann erlaubt, wenn akute Gefahr besteht - etwa bei einem Betrugsverdacht.

Widerspruch kann helfen, Konto wieder freizulegen

Empfinden Verbraucherinnen und Verbraucher eine Sperrung als unberechtigt, können sie sich dagegen wehren. «Widerspruch einlegen und dem Anbieter eine Frist zur Entsperrung setzen, das sind die ersten Schritte», erklärt Markus Hagge. Einen entsprechenden Text für einen Musterbrief finden Betroffene auf der Webseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wichtig: Beweise wie E-Mails, Screenshots oder Chatverläufe sichern, um im Streitfall beweisen zu können, richtig gehandelt zu haben. Reagiert der jeweilige Anbieter nicht, können Schlichtungsstellen wie die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingeschaltet werden.

Technik / Recht / Geld / Ratgeber / CJAB / tmn8101 / Digitales / Deutschland
05.09.2025 · 14:28 Uhr
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