Strafen für Impfgegner: Bundesregierung will die Regeln für Impfschutz verschärfen

Bis Mitte April 2017 wurden in Deutschland 410 Masernerkrankungen gemeldet. Das sind bereits jetzt mehr Fälle als die 325 Erkrankungen, die im kompletten Vorjahr registriert wurden. Ein großes Problem, das zur Ausbreitung bestimmter Infektionskrankheiten beiträgt, sind Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen. Um dem entgegenzutreten, wurde bereits 2015 ein Gesetz erlassen, nach dem Eltern, die ihre Kinder in eine Kita schicken, ohne an einer verpflichtenden Impfberatung teilzunehmen, bis zu 2500 Euro Geldstrafe droht. Nun sind neue gesetzliche Regelungen geplant, die es erleichtern sollen, diese Strafen auch durchzusetzen.

Spritze mit zwei Tropfen
Foto: Syringe With 2 Drops, ZaldyImg, Flickr, CC BY-SA 2.0

Meldepflicht für Kitas

Eltern von Kita-Kindern, die die gesetzlich vorgeschriebene Impfberatung verweigern, müssen künftig damit rechnen, dass die Kita dies an das Gesundheitsamt meldet. Die Ämter entscheiden dann über die bereits seit 2015 mögliche Geldstrafe. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) begründete die verschärften Regelungen damit, dass auch heute noch Menschen an Masern sterben. Eine bessere Grundimmunisierung der Bevölkerung könnte diese Tode komplett verhindern – aus medizinischer Sicht muss in einem modernen Industrieland eigentlich niemand mehr an Masern sterben.

Erst diese Woche starb in Nordrhein-Westfalen eine dreifache Mutter an den Folgen einer Masernerkrankung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Masernimpfung nicht nur für Kinder, sondern auch für nach 1970 geborene Erwachsenen, die bisher nicht oder nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Impfstatus unklar ist.

Besserer Infektionsschutz

Die verschärften Regelungen des Gesetzes sind umstritten. Der Bundestag kritisierte, dass es datenschutzrechtliche Bedenken bei der Weitergabe der Daten der Eltern durch die Kitas an das Gesundheitsamt gäbe. Die Bundesregierung entgegnete dem, dass das Gesetz hierfür gerade die gesetzliche Grundlage schaffen soll.

Trotz vermehrt stattfindender Impfaufklärung gibt es immer noch eine Vielzahl von Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen. Grund hierfür sind nicht selten Fehlinformationen oder die bisher wissenschaftlich nicht beweisbare Annahme, dass es einen Zusammenhang zwischen Impfungen und dem Auftreten von Autismus gäbe. Bereits heute können ungeimpfte Kinder und Jugendliche vorübergehend vom Besuch von Kitas und Schulen ausgeschlossen werden.

Der Gesetzesentwurf soll außerdem die Meldepflicht bei Infektionskrankheiten ausweiten und das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragen, bis 2012 ein elektronisches Meldesystem zum Infektionsschutz aufzubauen.

Forderung nach strengeren Vorschriften

Der Gesetzesentwurf bleibt noch hinter den Forderungen von Ärzteverbänden und Politikern zurück. So forderte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, den Besuch von Kitas generell zu untersagen, wenn ein Kind nicht geimpft ist. „Wir können die Impflücken, die wie gerade wieder Masernepidemien möglich machen, nicht hinnehmen“, so BVKJ-Präsident Thomas Fischbach.

Die FDP wiederum forderte auf ihrem Bundesparteitag eine allgemeine Impfpflicht für Kinder bis 14 Jahre. Derartigen Vorschlägen steht aber unter Umständen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Sorgerecht der Eltern entgegen.

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Gesundheit / Impfung / Masern
[trendsderzukunft.de] · 26.05.2017 · 16:58 Uhr
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