Steuerentlastungen im Fokus: Bundesrat Sorge wegen finanzieller Belastungen der Länder
Die geplanten Steuererleichterungen für Pendler und die Gastronomie stoßen bei den Bundesländern auf Bedenken wegen der befürchteten Mindereinnahmen. Ein Bericht des Finanzausschusses des Bundesrats betont, dass diese Reduzierung der Steuereinnahmen die ohnehin angespannte Haushaltslage weiter verschärfen und die finanzielle Flexibilität der Länder und Kommunen erheblich einschränken könnte. Die Regierung der Länder wird sich in der kommenden Sitzung des Bundesrats mit diesen Plänen auseinandersetzen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die finanziellen Entlastungen zwischen 2026 und 2030 zu Steuerausfällen führen, die zur Hälfte von Ländern und Kommunen getragen werden müssten. Für die Bundesländer würde dies Einnahmeverluste von rund 11,2 Milliarden Euro bedeuten, während die Gemeinden mit Einbußen von 1,4 Milliarden Euro rechnen müssten. Der Finanzausschuss empfiehlt daher, dass der Bundesrat sich gegenüber dem Bund für einen finanziellen Ausgleich stark machen sollte. Bei der bevorstehenden Abstimmung des Bundesrats wird entscheiden, ob diese Forderung offiziell erhoben wird.
Ab Januar 2026 sollen wesentliche Änderungen in Kraft treten. Die Mehrwertsteuer auf Speisen im Gastgewerbe soll von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig wird die Berechnung der Pendlerpauschale angepasst: Zukünftig sollen ab dem ersten Kilometer 38 Cent steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Regelungen entsprechen den Vorstellungen der CSU innerhalb der Bundesregierung. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat jedoch klargestellt, dass es keine finanziellen Spielräume gibt, um die Länder im Hinblick auf diese Steuerausfälle zu entlasten. Der Bund hat zuvor den Ländern bereits Kompensationen für Unternehmenssteuerentlastungen zugesagt, um wirtschaftliches Wachstum zu fördern.

