Start der Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch auf 2026 verschoben
Die Einführung des staatlich geregelten Tierhaltungslogos im Supermarkt, ursprünglich für August dieses Jahres geplant, wird nun auf März 2026 verschoben. Der Entwurf des Agrarministeriums, der vom Bundeskabinett abgesegnet wurde, sieht vor, dass die verpflichtende Kennzeichnung erst ab diesem Zeitpunkt für die Anbieter geltend gemacht wird. Diese Entscheidung wurde nach Drängen der Bundesländer getroffen, die mehr Zeit für die Umsetzung benötigen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) betonte, dass es von großer Bedeutung sei, dass die verpflichtende Kennzeichnung ab dem ersten Tag reibungslos funktioniere. Auch die Lebensmittelanbieter bekommen mehr Spielraum, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Freiwillige Kennzeichnungen bleiben bis zum Startdatum weiterhin erlaubt. Rainer erklärte zudem, man wolle Vorschriften schaffen, die weniger bürokratische Hürden mit sich brächten und in der Praxis einfacher umzusetzen seien.
Das im Rahmen der Ampel-Koalition beschlossene Logo zielt darauf ab, Supermarktkunden mehr Einblick in die Haltungsbedingungen der Tiere zu geben. Während es zunächst für frisches Schweinefleisch in den Handel kommt, soll das Logo mit fünf Kategorien von „Stall“ bis „Bio“ gestaffelt werden. Bereits seit 2019 existiert eine freiwillige Kennzeichnung der großen Handelsketten unter dem Namen „Haltungsform“, die Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel umfasst.

