Stärkung der Verbraucherrechte: Bundesjustizministerium plant Reform der Produkthaftung
In einem aktuellen Reformvorstoß zielt das Bundesjustizministerium darauf ab, die Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erweitern, Schadenersatzansprüche gegenüber Herstellern fehlerhafter Produkte durchzusetzen. Ein zentraler Bestandteil des Vorschlags betrifft die Einbeziehung von Schäden, die durch fehlerhafte Software, Updates und KI-Systeme entstehen könnten. Bemerkenswert ist die Ausnahme von Open-Source-Software, sofern diese außerhalb jeglicher Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird.
Darüber hinaus sollen auch digitale Dienste, die mit Produkten verbunden sind, in die Haftungsregelung integriert werden. Beispielhaft sind hier Verkehrsdaten für Navigationssysteme in autonomen Fahrzeugen genannt. Diese Maßnahmen sind Teil der Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht.
Ein entscheidendes Element der geplanten Reform ist die Erleichterung der Geltendmachung von Ansprüchen, auch wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat. In solchen Fällen könnten auch Importeure und Lieferanten zur Verantwortung gezogen werden. Betreiber von Online-Plattformen könnten ebenfalls in die Haftung genommen werden, wenn ihre Angebotsdarstellung den Eindruck erweckt, dass das Produkt von ihnen oder einem zugehörigen Nutzer stammt.
Zu den weiteren Reformpunkten gehört die Übertragung der Haftung auf diejenigen, die bereits genutzte Produkte durch Maßnahmen wie Upcycling umgestalten. Um Verbraucherrechte zu stärken, sieht der Entwurf außerdem vor, dass Unternehmen auf gerichtliche Anordnung hin bestimmte Beweismittel offenlegen müssen, ohne dabei die Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse zu gefährden.

