SPD: Gesundheitsreform verfassungswidrig

Berlin (dpa) - Die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition ist aus Expertensicht in einem zentralen Punkt verfassungsrechtlich bedenklich.

Der Frankfurter Jurist Ingwer Ebsen komme in einem Gutachten im Auftrag der SPD zu dem Schluss, dass der für Geringverdiener geplante Sozialausgleich dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz widerspreche, berichtet die Zeitung «Die Welt» unter Berufung auf die ihr vorliegende Expertise. Das Bundesgesundheitsministerium wies dies als unzutreffend zurück.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles fühlt sich hingegen durch das Gutachten in ihrer Ansicht bestätigt, dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) eine «ungerechte Murksreform» plane.

Der automatische Sozialausgleich soll verhindern, dass Versicherte mit geringem Einkommen überfordert werden, wenn sie an ihre Kasse einen Zusatzbeitrag zahlen müssen. So, wie der Ausgleich funktionieren solle, stelle er das «Leitprinzip» der Krankenversicherung «auf den Kopf», heißt es laut «Welt» in dem Gutachten. Es komme zu einer Ungleichbehandlung von Kassenmitgliedern.

Bei der Berechnung des Sozialausgleichs würden laut Gutachten nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Andere beitragspflichtige Einkommen blieben außen vor. Das führe dazu, dass Kassenmitglieder, die tatsächlich ein höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den Genuss des Sozialausgleichs kommen als solche mit niedrigem Einkommen. Für diese Berechnungsart bestehe «ein hohes verfassungsrechtliches Risiko».

Ein Ministeriumssprecher sagte dazu am Samstag in Berlin: «Ein Gutachten, das zu einem noch nicht existierenden Gesetzentwurf erstellt wird, kann nur politisch motiviert sein und ist fachlich nicht seriös.» Die Versicherten könnten sicher sein, dass der Sozialausgleich unbürokratisch und auch gerecht ausgestaltet sein werde.

Nahles sagte dagegen der «Welt», nun habe ein renommierter Staatsrechtler bestätigt, «dass Röslers Pläne nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig sind». Tatsächlich gebe es gar keinen Sozialausgleich. «Nun ist Herr Rösler am Zug: Er muss darlegen, wie er die offenkundigen Mängel beseitigen will, ohne sein Versprechen eines automatischen Sozialausgleichs zu brechen.»

Gesundheit / Reformen
24.07.2010 · 11:07 Uhr
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