Sorgerecht per E-Mail
10. Dezember 2025, 09:18 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 10.12.2025 (lifePR) - Wenn ein Elternteil nach der Trennung ins Ausland zieht, bedeutet dies nicht automatisch, dass sein Sorgerecht ruht. Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass in den Zeiten digitaler Kommunikation eine Mailadresse zur Ausübung des Sorgerechts ausreichen kann (Az.: 20 WF 49/25).
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