Sonnige Zeiten für Photovoltaikanlagen?
ARAG Experten informieren, was es bei Solaranlagen zu beachten gilt

20. März 2025, 09:13 Uhr · Quelle: LifePR
Photovoltaikanlagen bieten Hausbesitzern die Möglichkeit, Stromkosten zu senken und von Einspeisevergütungen zu profitieren. Für die Installation sind jedoch bestimmte Voraussetzungen und Anmeldungen erforderlich, und neben Investitionskosten können staatliche Förderungen genutzt werden, um die Anschaffung finanziell zu unterstützen.

Düsseldorf, 20.03.2025 (lifePR) - Der Gedanke, eigenen Strom aus Sonnenlicht zu erzeugen, reizt viele Hausbesitzer. So sind auf deutschen Dächern und Grundstücken mehr alsdrei Millionen Photovoltaikanlageninstalliert, Tendenz steigend. Doch für wen ist die Investition in eine Photovoltaikanlage wirklich sinnvoll? Und mit welchen Kosten muss man rechnen? Die ARAG Experten geben einen Überblick und weisen auch auf Fördermöglichkeiten und rechtliche Regelungen hin.

Für wen lohnt sich eine Photovoltaikanlage?
Abgesehen vom Umwelt- und Unabhängigkeitsgedanken kann eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auch finanziell lohnenswert sein. Denn wer den eigenen Strom vom Dach erntet, bezahlt weniger als für Strom aus dem Netz. Laut ARAG Experten können mit einer herkömmlichen PV-Anlage etwa 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. Wer einen Speicher hat, kann sogar rund 70 Prozent selbst nutzen. Der restliche Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, wird ins öffentliche Netz eingespeist und mit einerEinspeisevergütungbelohnt. Wie hoch die ausfällt, ist imErneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) festgeschrieben. Seit Februar liegt diese Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen bis zehn Kilowatt (kW) bei 7,94 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und bei größeren Anlagen bis 40 kW bekommen Anlagen-Betreiber 6,88 Cent pro kWh. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es ab 1. August 2025 eine Absenkung der Einspeisevergütung um ein Prozent geben wird.

Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage
Jede Privatperson darf sich grundsätzlich eine PV-Anlage anschaffen. Wer Besitzer einer Immobilie ist, darf hier ohnehin frei entscheiden. Wer in einer Eigentumswohnung wohnt, benötigt die Zustimmung der anderen Miteigentümer. Mieter haben sogar einengesetzlichen Anspruchauf eine kleine PV-Anlage auf ihrem Balkon.

Damit eine PV-Anlage effizient arbeitet, sind einige grundlegende Voraussetzungen nötig. Zunächst ist eine geeignete Dachfläche erforderlich – idealerweise mit einer Neigung zwischen 20 und 60 Grad und einer Ausrichtung nach Süden, Osten oder Westen. Wichtig ist zudem, dass das Dach nicht durch Bäume, Gebäude oder andere Hindernisse verschattet wird. Auch die Statik des Gebäudes spielt eine Rolle: Das Dach muss das zusätzliche Gewicht der Solarmodule tragen können. Wer keine Möglichkeit hat, eine Solarstromanlage auf seinem Dach zu montieren, darf sie zu gleichen Bedingungen im Garten oder beispielsweise auf dem Dach eines Carports aufstellen. Die ARAG Experten raten jedoch zu prüfen, ob in diesen beiden Fällen eine Baugenehmigung von der Gemeinde erforderlich ist. Weiterhin benötigt die Anlage einen Netzanschluss sowie Platz für einen Wechselrichter, der den Gleichstrom einer PV-Anlage in Wechselstrom umwandelt und ihn dadurch im Haushalt nutzbar macht.

Müssen PV-Anlagen angemeldet werden?
Ortsfeste PV-Anlagen müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, wie z. B. den Stadtwerken. Dieser sorgt dafür, dass der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird und der Betreiber die Einspeisevergütung erhält. Darüber hinaus müssen sie imMarktstammdatenregisterder Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt online und ist kostenlos. Zudem müssen bestimmte elektrische Komponenten von PV-Anlagen, wie z. B. der Wechselrichter, imZentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate(ZEREZ) erfasst und mit einer eindeutigen Registriernummer verknüpft werden, der ZEREZ-ID. Seit Februar 2025 müssen Anlagen-Betreiber lediglich diese ID an den Netzbetreiber übermitteln. Damit kann er dann alle für den Netzanschluss notwendigen Daten im ZEREZ abrufen. Umfangreiche Dokumentationen entfallen; zusätzliche Daten müssen dem Netzbetreiber nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Da noch nicht alle Zertifikate im ZEREZ hinterlegt sind und sich noch nicht alle Netzbetreiber vollständig registriert haben, empfehlen die ARAG Experten, sich frühzeitig zu informieren, ob die gewünschten Komponenten bereits im ZEREZ erfasst sind. So können Verzögerungen beim Netzanschluss vermieden werden. Gut zu wissen: Für steckerfertige Solaranlagen, die sogenannten Balkonkraftwerke, gelten inzwischen vereinfachte Regelungen für die Anmeldung. Hier reicht die Anmeldung beim Marktstammdatenregister, der Netzbetreiber muss nicht mehr informiert werden.

Welche Kosten sind zu erwarten?
Je mehr Dachfläche belegt werden kann, desto lohnenswerter ist die Solarstromanlage, da die Fixkosten für die Montage dann weniger ins Gewicht fallen. Die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage variieren laut ARAG Experten je nach Größe und Ausstattung. Es sollten daher mehrere vergleichbare Angebote eingeholt werden.

Durchschnittlich liegen die Kosten für eine Anlage mit einer Leistung von fünf kW bei etwa 6.000 bis 11.000 Euro. Dabei entfallen rund 1.100 Euro pro kW auf die Module und die Installation. Pro Quadratmeter fallen rund 220 bis 250 Euro an, pro kW etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Wer sich für einen Stromspeicher entscheidet, muss je nach Leistung mit durchschnittlich 1.500 bis 4.500 Euro rechnen.

Hinzu kommt der Wechselrichter, der rund zehn Prozent der Gesamtkosten einer PV-Anlage ausmacht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Preise je nach Anlagenleistung variieren.

Gibt es Fördermöglichkeiten?
Laut ARAG Experten gibt es verschiedene Förderprogramme, die die Anschaffung einer Photovoltaikanlage finanziell unterstützen. So bietet dieKreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) beispielsweise zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher an. Zudem gewähren einige Bundesländer und Kommunen zusätzliche Förderungen. DieFörderdatenbankdes Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz kann bei der Suche nach finanzieller Unterstützung, dem passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung hilfreich sein.

Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen
Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland eine einheitliche Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen, die seitdem angeschafft oder erweitert wurden. Hinweis der ARAG Experten: Einkünfte aus diesen kleinen Solaranlagen müssen nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Gebäudearten und betrifft Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW. Auch die Umsatzsteuer entfällt beim Kauf und der Installation solcher Anlagen, was die Investitionskosten senkt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/eigentuemerrechtsschutz/photovoltaik/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 20.03.2025 · 09:13 Uhr
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