So sorgen Selbstständige und Freiberufler mit der Rürup-Rente für das Alter vor

Die Möglichkeit, mit einer Riester-Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen, besteht für Selbstständige und Freiberufler nicht. Ausnahmen: Sie zahlen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Oder der Ehepartner hat bereits einen Riester-Vertrag unterschrieben. Für alle anderen gibt es aber eine Alternative: die „Rürup-Rente“. Diese private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die Professor Dr. Bert Rürup 2005 entwickelt hat, besitzt für Selbstständige den Vorteil, dass sie steuerlich gefördert wird. Wie funktioniert das?
Fast Dreiviertel der Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag sind absetzbar
Die Möglichkeit, von den steigenden Steuervorteilen mit einer Rürup-Rente zu profitieren, besteht seit Januar 2014. Bei der Steuererklärung erkennt das Finanzamt 78 Prozent der Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag als Sonderausgaben an. Das ist der aktuelle Satz, der jährlich steigt. Bis zum Jahr 2025 sind die vollen 100 Prozent absetzbar. Für Ledige bedeutet das, dass sie bis zu 20.000 Euro jährlich steuerlich gefördert werden, Verheiratete sogar bis zu 40.000 Euro.
Die Rürup-Rente wird in der Ansparphase nicht durch veränderte Lebensumstände berührt. So wird das angesparte Kapital weder bei anhaltender Arbeitslosigkeit auf das Arbeitslosengeld II angerechnet noch fließt es bei einer Pleite in die Insolvenzmasse ein. Ein Rürup-Vertrag kann zusätzlich mit Hinterbliebenenschutz, Berufsunfähigkeitsschutz und Nachversicherungsgarantie ergänzt werden.
Angebote für Rürup-Renten findet man aktuell bei Lebensversicherungsunternehmen und Finanzdienstleistern (zum Beispiel Swiss Life). Nahezu alle Anbieter haben eine Vielfalt an Vertragsvarianten zur Auswahl. Damit die steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen gewährleistet ist, müssen die Basisrentenverträge zertifiziert sein.
Der Unterschied zwischen kapitalgedeckter Finanzierung und Umlagefinanzierung.
Der wesentliche Unterschied zwischen Rürup-Rente und der gesetzlichen Rente besteht darin, dass sie kapitalgedeckt ist. Die Beiträge werden in der Ansparphase auf ein Konto eingezahlt, von dem die Zahlungen in der Rentenphase überwiesen werden. Bei der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente wird das Geld aus den Gehaltsabzügen der Arbeiter und Angestellten auf alle bezugsberechtigen Rentner umgelegt.
Ein Unterschied zwischen Riester- und Rürup-Rente besteht darin, dass es bei der Riester-Rente staatliche Zulagen anstelle der steuerlichen Förderung gibt.

