Sieben Banken und ein digitaler Franken bauen Europas Fintech-Hauptstadt

Der sogenannte CHF-Stablecoin soll auf der Ethereum-Blockchain laufen, ist an den Schweizer Franken gekoppelt im Verhältnis 1:1 und hat Transaktionslimits von weniger als einer Million Franken. Zwei der vier systemrelevanten Banken des Landes sind mit dabei. Ein derartiges Konsortium ist in kaum einem anderen europäischen Land denkbar, schon gar nicht nur wenige Monate nach Abschluss der Vernehmlassung eines Gesetzes. Die Schweiz ist dazu in der Lage, weil sie vor fünf Jahren ein Fundament gelegt hat, das mittlerweile ein Fünftel des Finanzmarktes ausmacht.
Zehn Gesetze, keine Nein-Stimme
Das Bundesgesetz zur Vereinheitlichung des Bundesrechts hinsichtlich der Technik für verteilte elektronische Register trat am 1. August 2021 in vollem Umfang in Kraft. Kein Spezialgesetz, sondern ein Mantelgesetz, das zehn verschiedene Bundesgesetze an jeweils einzelnen Stellen anpasste.
Dabei gab es keine einzige Gegenstimme. Drei Neuerungen waren entscheidend. Registerwertrechte erlauben es, Aktien oder Obligationen digital in einem Blockchain-Register abzubilden, mit dem selben rechtlichen Schutz, der auch für ein Papierzertifikat gilt. Eine eigene Lizenzkategorie für DLT-Handelssysteme macht den Verkauf von tokenisierten Wertpapieren erstmals auch Investoren ausserhalb von Banken und institutionellen Investoren attraktiv. Und eine Anpassung des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts stellt sicher, dass kryptobasierte Vermögenswerte im Insolvenzfall eines Verwahrers ausgesondert werden können.
Der regulatorische Ansatz folgt einem Prinzip, das die Schweiz auch in anderen digitalen Sektoren durchhält. Die FINMA prüft Krypto-Verwahrer ähnlich streng wie die Eidgenössische Spielbankenkommission seit dem Geldspielgesetz 2019 Echtgeld Casinos in der Schweiz beaufsichtigt, mit Konzessionspflichten, Identitätsverfahren und Verbraucherschutzauflagen. Auf diesem Gerüst baut der Bundesrat weiter. Im Oktober 2025 eröffnete er die Vernehmlassung zur Reform des Finanzinstitutsgesetzes, die im Februar 2026 endete. Geplant sind zwei neue Bewilligungskategorien, eine für Zahlungsmittelinstitute, die unter anderem die Ausgabe von Schweizer Stablecoins ermöglichen soll, und eine für Krypto-Institute nach dem Vorbild der europäischen MiCA-Verordnung. Mit der Gesetzgebung rechnet die Branche frühestens 2027. Die Stablecoin-Sandbox der sieben Banken ist die erste greifbare Reaktion des Marktes auf diese regulatorische Öffnung.
1.749 Unternehmen liegen zwischen Zug und Zürich
Die Zahl der Blockchain-Unternehmen in der Schweiz und Liechtenstein stieg laut dem Beteiligungsunternehmen CV VC bis 2025 auf 1.749, ein Plus von 14 Prozent gegenüber 2023. Zug beherbergt mit 719 Firmen nach wie vor 41 Prozent des gesamten Ökosystems, gefolgt von Zürich mit 264 Unternehmen. Ethereum, die Cardano Foundation und die Solana Foundation haben ihren rechtlichen Sitz in der Schweiz.
Verlässliche Beschäftigungszahlen fehlen allerdings weiterhin. CV VC selbst verzichtete in seinem jüngsten Bericht darauf, Arbeitsplätze auszuweisen, weil die Datenbasis nicht belastbar genug sei. Auch die 17 sogenannten Unicorns, die der Bericht zählt, sind mit Vorsicht zu lesen. Eine Kryptowährung mit Kurssprung kann ein Unternehmen mit sechs Angestellten rechnerisch zur Milliardenfirma machen. Der Kanton Zug investierte 2024 immerhin 40 Millionen Franken in ein Institut für Blockchain-Forschung, ein Signal, das über reine Firmenstatistiken hinausgeht.
PostFinance und die Milliarde, die verschwand
Die PostFinance registrierte über eine Milliarde Franken an Kundenabflüssen zu externen Kryptobörsen, bevor sie im Frühjahr 2024 als erste systemrelevante Schweizer Bank den Kryptohandel für Privatkunden startete. Inzwischen können PostFinance-Kunden 22 verschiedene Kryptowährungen über die App handeln und verwahren, Staking inklusive. Die Zuger Kantonalbank hatte den Anfang gemacht, im Herbst 2023, die ZKB folgte im September 2024 in Zusammenarbeit mit Crypto Finance, einer Tochter der Deutschen Börse. Im September 2025 wickelten UBS, PostFinance und Sygnum die erste rechtsverbindliche Interbank-Blockchainzahlung mit sogenannten Deposit-Tokens ab. Die Stablecoin-Sandbox baut direkt auf dieser technischen Vorarbeit auf.
Die Pioniere des regulierten Krypto-Bankings, Sygnum und AMINA, erhielten ihre FINMA-Lizenzen im August 2019. Sechs Jahre später schreiben beide noch rote Zahlen, zusammen über 200 Millionen Franken Verlust seit der Gründung. Sygnum meldete für 2024 verwaltete Vermögenswerte von 4,5 Milliarden Franken und ein positives EBITDA von 8,1 Millionen, AMINA kam auf 3,5 Milliarden und erwartet die Profitabilität spätestens 2026. Ob AMINA so lange eigenständig bleibt, ist offen; im Frühjahr 2025 kursierten Übernahmegerüchte.
Vom Krypto-Depot bis zum Spielkonto
Dieses Ordnungsprinzip prägt den gesamten Schweizer Umgang mit digitalen Finanzmärkten. Ob Krypto-Verwahrung, Stablecoin-Emission oder Online-Glücksspiel: Wer in der Schweiz ein lizenzpflichtiges digitales Geschäftsmodell betreibt, durchläuft Prüfverfahren, die sich in ihrer Tiefe kaum voneinander unterscheiden. KYC-Prozesse, Geldwäscheprävention, laufende Aufsicht. Für institutionelle Investoren macht genau das den Standort attraktiv. Für schnelle Markteintritte ist es ein Hindernis.
Tether, der weltweit grösste Stablecoin-Emittent mit einem Reingewinn von über zehn Milliarden Dollar im Jahr 2024, operiert nicht aus der Schweiz. Die bisherigen FINMA-Auflagen, Banklizenz plus vollständiges KYC aller Token-Halter, machten das Geschäft praktisch unmöglich. Die FINIG-Reform soll genau diesen Engpass lösen.
MiCA, Trump und die Tempofrage
Die EU hat mit der MiCA-Verordnung seit 2024 einheitliche Regeln für Krypto-Dienstleister geschaffen. SwissBorg, eine Schweizer Vermögensplattform, sicherte sich bereits eine MiCA-Lizenz in Frankreich und warnte, das EU-Regelwerk werde die Zahl aktiver Anbieter verkleinern, aber die verbleibenden stärken. In den USA schwenkte die SEC unter der Trump-Administration auf einen dezidiert kryptofreundlichen Kurs, stellte Verfahren gegen Branchenunternehmen ein und debattierte über eine strategische Bitcoin-Reserve.
Die Schweiz sitzt zwischen diesen beiden Polen. Flexibler als die EU, aber regulierungstreuer als die USA unter Trump. Die FINIG-Reform kommt frühestens 2027 in Kraft, die Stablecoin-Sandbox testet bis Ende 2026 unter geltendem Recht. In der Zwischenzeit dominieren Dollar-Stablecoins den globalen Markt mit einer Kapitalisierung von über 298 Milliarden Dollar.
Ob der digitale Franken jemals ein Gegengewicht bilden kann, wird nicht in Zug entschieden, sondern in Bern.

