Shein unter Beschuss: EU verlangt Korrekturen im Verbraucherschutz
Das bekannte asiatische Shoppingportal Shein, gegründet in China und mittlerweile in Singapur ansässig, sieht sich mit strengen Auflagen der EU konfrontiert. Der Modehändler, der insbesondere durch seine günstigen Preise auffällt, wird von der EU-Kommission und dem Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz) wegen unzureichender oder missverständlicher Verbraucherinformationen gerügt. Bislang führt Shein Käufer irreführend in die Irre, weswegen der Konzern nun binnen eines Monats konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten muss, um drohenden Strafmaßnahmen zu entgehen.
Besondere Kritikpunkte betreffen die Anzeige von Rabatten, die nicht auf tatsächlichen Preisnachlässen basieren, sowie den psychologischen Druck durch künstliche Kauf-Fristen. Ebenso wirft man Shein falsche Angaben zur Nachhaltigkeit seiner Produkte vor. Darüber hinaus fehlt es an leicht zugänglichen Ansprechpartnern bei Problemen, und auch das Umtauschrecht wird laut Behörden nicht EU-konform gehandhabt.
In seiner Stellungnahme ging Shein nicht auf die spezifischen Vorwürfe ein, betonte jedoch seine Bereitschaft zur „konstruktiven“ Zusammenarbeit mit den EU-Behörden. Man bekräftigt das Engagement zur Einhaltung des EU-Rechts und versprach, weiterhin an dem Prozess teilzunehmen, um die Bedenken zu adressieren.
Diese Maßnahmen sind Teil der EU-weiten Bestrebungen, asiatische Versandhändler strenger zu regulieren. Ein weiterer Akteur, der chinesische Online-Marktplatz Temu, bekam bereits im November ähnliche Vorwürfe zu hören. Zeitgleich wurde auch die Untersuchung gegen Shein initiiert.
Ein weiterer interessanter Punkt: Die EU erwägt, für Pakete aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro zu erheben, um unter anderem die „erhöhten Überwachungskosten“ zu decken. Schätzungen zufolge erreichten letztes Jahr täglich rund zwölf Millionen Pakete die EU, was weit mehr ist als in den Vorjahren.

