Seehofers Ausnahmeregelung für Abschiebehaft verpufft

Berlin (dts) - Eine Ausnahmeregelung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur Abschiebehaft zeigt bisher kaum Wirkung. Es geht um das sogenannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von August, nach dem Abschiebehäftlinge bis 2022 auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Eine Umfrage des "Spiegel" in den Bundesländern ergab, dass niemand bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Die meisten Länder wollen dies auch künftig nicht tun, nur Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern führen darüber Gespräche. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und NRW äußern hingegen Zweifel an der Europarechtskonformität einer gemeinsamen Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen. Zudem sei oft gar kein Platz in den normalen Gefängnissen. Viele Länder bauen aber ihre Abschiebehaftanstalten aus, wie etwa Hessen, dessen Anstalt in Darmstadt "nahezu dauerhaft voll ausgelastet" sei. Wiederholt seien Inhaftnahmen wegen fehlender Haftplätze nicht erfolgt, klagt das hessische Innenministerium. Das Bundesinnenministerium übt deshalb Kritik an den Ländern. Es sei zu befürchten, dass diese ihre "Zusage der Bereitstellung ausreichender Haftplätze für rückzuführende Personen auf absehbare Zeit nicht einlösen". Bundesweit scheiterten 2019 bis Ende Oktober vierzig Prozent aller Abschiebungen auf dem Luftweg, weil die Betroffenen von der Polizei "nicht zugeführt" werden konnten. Dies betraf 8.040 von 20.079 Abschiebungen. Thorsten Frei, Unionsfraktionsvize im Bundestag, ruft die Länder auf, "von allen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die wir ihnen mit dem Migrationspaket bei der Rückführung eröffnet haben".
Politik / DEU / Asyl
03.01.2020 · 18:00 Uhr
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