Schutzschild gegen Betrugsüberweisungen: Neue EU-Regelungen treten in Kraft
Verbraucher im Euroraum können sich künftig sicherer fühlen: Bei jeder Überweisung muss von den Banken überprüft werden, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zielkontos übereinstimmt. Der Zahler erhält dann umgehend Feedback und kann entscheiden, ob er den Transfer fortsetzen möchte. Diese neue Regelung soll ab dem 9. Oktober verbindlich umgesetzt werden und verspricht mehr Transparenz im Zahlungsverkehr.
Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), hebt hervor, dass bisherige Überweisungsempfänger auf die auf Rechnungen oder E-Mails angegebenen Daten vertrauen mussten, was oft mit Unsicherheiten verbunden war. Die nun eingeführte Datentransparenz zwischen den Geldinstituten soll dieser Unsicherheit ein Ende setzen und so eine zusätzliche Sicherheitsebene einführen.
Die sogenannte Empfängerüberprüfung ist Bestandteil der EU-Verordnung (EU 2024/886). Ihr primäres Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit beim Online-Banking. Die Überprüfung wird dabei nicht nur im Online-Bereich, sondern auch bei physischen Banküberweisungen durchgeführt. Ab dem 9. Juli 2027 soll diese Vorschrift in der gesamten EU verpflichtend sein.
Interessanterweise kann es auch vorkommen, dass die Rückmeldung der Banken auf Ungereimtheiten hinweist, die nicht betrügerischer Natur sind. Beispielsweise, wenn der Name auf der Überweisung nicht exakt mit dem von der Bank geführten Namen übereinstimmt.
Der BdB ist optimistisch, dass der neue Service ohne technische Schwierigkeiten implementiert werden kann. Zudem soll diese Sicherheitserweiterung den Verbrauchern und den Zahlungsempfängern kostenfrei angeboten werden.
Der SEPA-Zahlungsverkehrsraum, der 36 Länder umfasst, profitiert von der IBAN-Standardisierung, die Überweisungen und Kartenzahlungen vereinheitlicht und beschleunigt. Interessanterweise bleibt es den Nicht-EU-Staaten wie Norwegen, Island und Liechtenstein freigestellt, die neuen Vorgaben zu übernehmen. Für Transaktionen mit Großbritannien und der Schweiz sind keine derartigen Überprüfungen geplant.

