Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz durch persönliche Schutzausrüstung

12. September 2013, 10:07 Uhr · Quelle: Pressebox
(pressebox) München, 12.09.2013 - Egal, ob Bauarbeiter, Industriemechaniker oder Feuerwehrleute, sie alle können erheblichen Gefahren ausgesetzt sein. Lärm, Hitze, Strahlungen oder herabfallende Gegenstände sind nur einige Beispiele, mit denen Mitarbeiter konfrontiert sind. Um schwere oder sogar tödliche Arbeitsunfälle zu verhindern, sind Unternehmen verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu sollten sich die Verantwortlichen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten zu gewährleisten, wissen die Experten von TÜV SÜD.

Rund 885.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle wurden 2012 bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung registriert. Fast 500 endeten tödlich. Um den Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen, überwachen gesetzliche Unfallversicherungen und die Aufsichtsbehörden der Länder die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Darin ist in Umsetzung von EU-Richtlinien festgelegt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten durchgeführt werden müssen. Können Gefährdungen nicht durch wirksame technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen kompensiert werden, ist als letztes Mittel der Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben. Die persönlichen Schutzausrüstungen müssen auf die Arbeitsaufgaben abgestimmt sein und auch ergonomische Aspekte, beispielsweise Passform, Gewicht, Handhabbarkeit und Einstellbarkeit sowie besondere hygienische Anforderungen erfüllen. Durch den Einsatz von PSA dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen für den Beschäftigten entstehen. Werden mehrere persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig benutzt, muss der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.

Komplexe persönliche Schutzausrüstungen

Ist das eigene Leben bedroht oder besteht die Gefahr irreversibler Gesundheitsschäden, ist eine komplexe Schutzausrüstung vorgeschrieben. Dies betrifft beispielsweise Feuerwehrleute, die bei der Brandbekämpfung in brennende Häuser eindringen und hier neben hitzebeständiger und flammenhemmender Kleidung auch von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutz benötigen. Beschäftigte auf Baustellen gehören zu den am stärksten durch Unfälle gefährdeten Berufsgruppen. Aus diesem Grund sind sie meist verpflichtet, Schutzhelme, sowie Hand- und Sicherheitsschuhe oder auch PSA gegen Absturzgefährdungen zu tragen.

Neben dem Schutzhelm sind Sicherheitsschuhe ein besonders wichtiger Bestandteil der Schutzausrüstung. Sie müssen neben der bekannten "Stahlkappe", die aus Aluminium oder Kunststoff bestehen kann, auch eine durchtrittsichere Sohle haben, wenn Verletzungen der Füße durch Nägel oder andere spitze Gegenständen verhindert werden müssen. Auch eine gewisse Resistenz gegen Nässe ist häufig nötig. Dieser Schutz ist meist im Bauwesen, aber auch bei Feuerwehren, dem Technischem Hilfswerk und bei Rettungsdiensten erforderlich.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Um die Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb zu gewährleisten, können sich Unternehmen oder Behörden von einer externen, ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) unterstützen lassen. Diese hilft bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl und Erprobung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen. Die speziell ausgebildeten Fachkräfte sorgen schon bei der Planung und nicht erst bei der Kontrolle für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen. TÜV SÜD stellt mittelständischen Unternehmen, die über keine eigenen Fachkräfte verfügen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Außerdem unterstützt TÜV SÜD Firmen beim Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation und stellt bei Bedarf einen Arbeitsschutzmanagementbeauftragten.

TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement

Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie bei Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. "Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten helfen wir zu verringern und auch Leistungseinbrüche durch psychischen Stress oder Überforderung können unsere Experten durch ein durchdachtes Betriebliches Gesundheitsmanagement wirksam abfedern", erläutert Herbert Huß, Geschäftsführer der TÜV SÜD Life Service GmbH.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de/bgm.

Weitere Presseveröffentlichungen unter www.tuev-sued.de/presse/bgm.
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[pressebox.de] · 12.09.2013 · 10:07 Uhr
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