Schufa-Klägerin reicht Verfassungsbeschwerde ein

Karlsruhe (dpa) - Die Angestellte, die im Januar vergeblich vor dem Bundesgerichtshof auf die Herausgabe ihrer Daten bei der Schufa geklagt hatte, geht in die nächste Instanz. Sie hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Einen Bericht von «Focus online» bestätigte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Im konkreten Fall der Frau ging es um die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit. Die war ihr negativ beschieden worden. So konnte die Angestellte keinen Kredit für ein neues Auto aufnehmen. Später stellte sich heraus, dass die Schufa die Frau mit einer Namensvetterin verwechselt hatte.

Justiz / Verbraucher / Datenschutz
12.04.2014 · 01:41 Uhr
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